Anwalt "beruflich im Drogengeschäft"
Schon wieder gibt es eine amüsante Begebenheit über diese Würzburger Strafverteidiger-Kanzlei zu berichten: Beim letzten Mal behauptete ein Anwalt in einem Plädoyer, es habe in seiner Kanzlei, die unter anderem auf die Verteidigung von BtM-Konsumenten, -Besitzern, -Erwerbern und -Händlern spezielisiert ist, noch nie "Haschisch von so schlechter Qualität" gegeben.
Dieses Mal sorgte eine Vorsitzende Richterin des Würzburger Amtsgerichtes für Erheiterung bei den Eingeweihten: Bei ihrer Urteilsbegründung sagte sie nämlich wörtlich, sie sei - im Gegensatz zum Senior-Chef besagter Kanzlei - nicht "beruflich im Drogengeschäft".
Warum der Herr S. dann aber noch so häufig im Sitzungssaal zu sehen ist? Vielleicht verdienen Strafverteidiger doch besser als ich dachte.
Hundt warnt vor überhöhten Lohnforderungen
Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt hat vor Beginn der neuen Tarifrunde die „extrem überhöhten Lohnforderungen aus dem Gewerkschaftslager“ mit Nachdruck zurückgewiesen. „Auch in der kommenden Lohnrunde kann nur das verteilt werden, was vorher erwirtschaftet wurde“, sagte Hundt am Donnerstagabend vor der Industrie- und Handelskammer in Würzburg.
Zentrale Aufgabe der Tarifparteien müsse es sein, den aktuellen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Die positive konjunkturelle Entwicklung dürfe nicht durch überhöhte Lohnerhöhungen gefährdet oder gar beendet werden, betonte der Arbeitgeberpräsident: „Lohnsteigerungen müssen sich am gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachs orientieren. Die derzeit bekannt werdenden Erwartungen der Gewerkschafter stimmen mich nicht gerade optimistisch.“
Der Bundesregierung warf Hundt vor, ihre Reformanstrengungen blieben weit hinter dem zurück, was für eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung notwendig sei. Statt dessen sei die Politik auf dem Weg, mit teuren und wirkungslosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die schweren Fehler der 1990er Jahre zu wiederholen. Es sei absolut falsch, Arbeitslose massenweise auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler „massenweise im zweiten und dritten Arbeitsmarkt zu verstecken“.
Der Arbeitgeberpräsident appellierte außerdem an die Koalitionsfraktionen, an den Einspar-Elementen der Gesundheitsreform ohne Abstriche festzuhalten: „Sonst ist es besser, auf die Gesundheitsreform ganz zu verzichten“, sagte Hundt.
Militärischer Drill als Strafe für Zwölfjährige
Militärischer Drill für eine Zwölfjährige: Weil er seine Stieftochter aus erzieherischen Gründen wie einen Armee-Rekruten behandelt hat, muss ein 31-jähriger US-Amerikaner aus dem Kreis Würzburg 8.000 Euro Geldbuße bezahlen.
Der Mann zwang das Mädchen, eineinhalb Kilometer zu joggen, während er mit dem Fahrrad hinterher fuhr. Außerdem musste sie auf offener Straße Liegestütze machen. Als sie nicht mehr weiterlaufen wollte, wurde sie vom Stiefvater durch Schläge mit einem Gürtel angetrieben.
Am Donnerstag musste sich der Mann wegen Nötigung und Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. „Ich kenne die deutschen Gesetze nicht. In Amerika wäre so etwas keine Kindesmisshandlung“, behauptete er. Er wollte seine Stieftochter bestrafen, weil sie im Schulbus eine Erstklässlerin belästigt und eingeschüchtert hatte.
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Misshandlung unter Jugendlichen: Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung
Nase
gebrochen, mit der Zigarette verbrannt, Kopf unter Wasser getaucht:
Als treibende Kraft hinter den brutalen
Misshandlungen einer Schülerin ist eine 16-Jährige aus
Ochsenfurt (Kreis Würzburg) am Dienstag vom Amtsgericht Würzburg
zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das
Opfer wurde auch gezwungen, dreimal von der zwölf Meter hohen
Ochsenfurter Mainbrücke in den Fluss zu springen.
Der
Angeklagten „war aus nichtigem Anlass jedes Mittel recht, das Opfer
brutal zu quälen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter
Wohlfahrt. Nach den Erkenntnissen des Jugendschöffengerichts hat
das Opfer schlecht über eine Bekannte der Angeklagten
gesprochen.
Das reichte der 16-Jährigen, um das andere Mädchen
im Beisein einer ganzen Gruppe Jugendlicher stundenlang zu quälen.
Auf dem Schulhof kam es zu einem brutalen Kniestoß ins Gesicht,
bei dem die Nase der Schülerin brach. Einige Zeit später
trat ihr die Angeklagte erneut mit voller Wucht gegen den Kopf.
Das
Jugendschöffengericht Würzburg sah es nach einer
fünfstündigen Beweisaufnahme unter Ausschluss der
Öffentlichkeit außerdem als erwiesen an, dass die
Angeklagte zusammen mit einem weiteren Jugendlichen das Opfer mit
Zigaretten verbrannt hat. Am Ende des mehrstündigen Martyriums
wurde der Jugendlichen dann an einer Brunnenanlage mehrmals der Kopf
unter Wasser gehalten. Dabei stieß sie mit dem Kopf an den Rand
des Brunnens und verlor ein Stück Zahn. Auch mehr als ein halbes
Jahr nach der Tat trägt das misshandelte Mädchen noch
Spuren der Tat im Gesicht.
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Anwalts-Podcast: Steinchen im Cevapcici
Arbeits- und Zivilrecht
ist nicht so wirklich mein Metier, trotzdem habe ich mir diese 3
Minuten und 56 Sekunden mal in Ruhe zu Gemüte geführt:
Rechtsanwalt Thilo Reimers aus Würzburg bietet ab sofort seine
persönliche Rechtsprechungsübersicht und
„Betrachtungen zu ausgewähltem aktuellem Rechtsgeschehen“
als monatlichen Podcast im Internet an.
In der ersten Folge habe ich gelernt, dass ich sorgfältig Beweise sichern muss, wenn ich mir beim Jugoslawen einen Zahn ausbeisse: Der BGH hat laut Reimers entschieden, dass es ncht reicht zu behaupten, dass ich in meinen Cevapcici auf einen kleinen Stein gebissen habe.
Man kann die Podcasts nicht nur auf iTunes abonnieren,
sondern sich auch auf YouTube anschauen. Kollege Reimers freut sich
sicher über Feedback.
Auf jeden Fall mal was Neues ...
Mordprozess: Es geht ins Detail
Wie
von der Verteidigung angekündigt, hat der Angeklagte im Prozess
um den Raubmord an einer 51-jährigen Anhalterin vor dem
Würzburger Landgericht auch am zweiten Verhandlungstag keine
Angaben zur Sache gemacht. Lediglich über seine persönlichen
Verhältnisse und seinen beruflichen Werdegang berichtete der
56-jährige ehemalige Manager einer oberfränkischen
Porzellan-Manufaktur.
Bevor
er sich 1995 den Arbeitsplatz bei der weltbekannten
Firma aussuchte, hatte der Kaufmann schon für eine Vielzahl
großer Firmen gearbeitet. Zu jener Zeit verdiente der zweifache
Familienvater nach eigenen Angaben bis zu 20.000 D-Mark netto im
Monat. Sein Abstieg begann, als er den Entschluss fasste, sich
selbstständig zu machen. Er steckte viel Geld in Call-Center in
der Türkei und Ungarn und verlor dabei 700.000 Mark. Heute hat
er rund 450.000 Euro Schulden.
„2003
wollte ich ein neues Geschäft aufbauen, dann wurde ich
verhaftet. Das Geld ist verloren“, sagte der 56-Jährige.
Verhaftet wurde er als Tatverdächtiger im Mordfall einer 51
Jahre alten Geschäftsfrau, deren Leiche am 6. Oktober 2001 im
Kreis Kulmbach in der Nähe der Autobahn gefunden wurde. Der
Körper lag eine Woche lang vollständig bekleidet und mit
der Handtasche über der Schulter unter einem Wacholdergebüsch.
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Aids-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis
Keine
Sicherungsverwahrung für einen HIV-positiven Kenianer: Das
Würzburger Landgericht hat den 38-Jährigen am Mittwoch
wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb
Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Mann hatte mit mindestens sechs
Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne sie zuvor über
seine Infektion mit dem Aids-Erreger aufzuklären. Das war
„unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos“, sagte der
Vorsitzende des Schwurgerichts, Rainer Gündert.
Die
Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen versuchten Totschlags
eine Haftstrafe von acht Jahren mit anschließender
Sicherungsverwahrung für den Discjockey beantragt. Einen
Tötungsvorsatz konnte das Gericht im Verhalten des Afrikaners
aber nicht erkennen: Nur die Ansteckung mit dem HI-Virus, nicht aber
den Tod seiner Sex-Partnerinnen habe der Mann billigend in Kauf
genommen.
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Heute Urteil im Würzburger "HIV-Prozess"
Im Prozess um die Ansteckung mehrerer Frauen mit dem
HI-Virus will die Schwurgerichtskammer des Würzburger
Landgerichts heute um 14 Uhr ihr Urteil verkünden. Die
Staatsanwaltschaft hat beantragt, einen mit dem Aids-Erreger
infizierten 38-jährigen Kenianer zu acht Jahren Gefängnis
mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen.
Der
Angeklagte soll in den Jahren 2000 bis 2005 mit mindestens sechs
Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren ohne Kondom geschlafen
haben, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion zu informieren.
Den Großteil der Taten hat er eingeräumt. Die
Anklagebehörde sieht dadurch den Tatbestand des versuchten
Totschlags sowie der vollendeten und versuchten gefährlichen
Körperverletzung erfüllt.
Zwei der bisher bekannten Opfer
wurden mit dem HI-Virus infiziert. Die anderen vier jungen Frauen
hatten Glück, obwohl sie teilweise auch in Kenntnis der
Ansteckungsgefahr ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem
Angeklagten hatten. Diese Tatsache ist für die Verteidigung von
entscheidender Bedeutung für die Höhe der Strafe. Der
Anwalt des Afrikaners hat eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren
wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Update: Das Schwurgericht hat den Afrikaner wegen vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, keine Sicherungsverwahrung.
Mordprozess: Verteidiger braucht Unterbrechung
Nur
kurz war der erste Tag im Prozess um den Raubmord an einer
51-jährigen Anhalterin vor dem Würzburger Landgericht: Auf
Antrag der Verteidigung unterbrach das Schwurgericht die Verhandlung bis Donnerstag. Dem 56-jährigen Angeklagten wird
vorgeworfen, Ende September 2001 einer Frau aus Baden-Württemberg
die Kehle durchgeschnitten und ihr 400 D-Mark geraubt zu haben.
Gefunden
wurde die Leiche des Opfers am 6. Oktober 2001 am Waldrand nahe der
Autobahn bei Thurnau (Kreis Kulmbach). Mit einem scharfen Gegenstand,
vermutlich einem Messer, habe der Angeklagte der 51-jährigen
Geschäftsfrau aus Baden-Württemberg „mehrere massive
Schnitte am Hals“ zugefügt und die Luftröhre durchtrennt,
so Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager. Es ist bereits der zweite
Versuch der Anklagebehörde, dem 56-jährigen Kaufmann die
Tat nachzuweisen: Im Juni 2004 wurde er vom Landgericht Bayreuth in
gleicher Sache freigesprochen. Damit war der Bundesgerichtshof nicht
einverstanden. Das Landgericht habe die Beweise nicht richtig
gewürdigt, befanden die Karlsruher Richter nach Revision der
Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.
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Erfolgloser Erpresser wieder wegen Mord vor Gericht
Hat
ein 56-jähriger Kaufmann aus Oberfranken vor fünf Jahren
eine Tramperin erstochen und ausgeraubt? Den zweiten Anlauf, dem
Ex-Manager einer Porzellanfabrik diese Tat nachzuweisen, startet am
heutigen Dienstag das Würzburger Landgericht.
Der Angeklagte soll Ende
September 2001 eine 51-jährige Geschäftsfrau als Anhalterin
in seinem PKW mitgenommen und anschließend mit mehreren
Messerstichen getötet haben. Die Leiche der Frau wurde am 6.
Oktober 2001 an einem Waldrand in der Nähe von Kulmbach im
Gebüsch gefunden. Den Mord soll der 56-Jährige laut Anklage
begangen haben, um an die 400 D-Mark Reisegeld der Frau zu kommen.
Das Landgericht Bayreuth hatte den Kaufmann im Juni 2004 nach einem
Indizienprozess vom Vorwurf des Mordes in Tateinheit mit Raub
freigesprochen. Nach Revision der Staatsanwaltschaft hob der
Bundesgerichtshof den Freispruch auf und verwies das Verfahren zur
Neuverhandlung an das Schwurgericht in Würzburg.
Der Angeklagte
hat inzwischen als erfolgloser Erpresser für Schlagzeilen
gesorgt: Nach dem Freispruch in Bayreuth forderte er aus Geldnot im
Herbst 2004 unter dem Namen des italienischen Freiheitskämpfers
„Garibaldi“ vier Millionen Euro vom Mineralöl-Konzern Shell.
Andernfalls werde er Molotow-Cocktails von Autobahnbrücken
werfen und Brandanschläge auf Shell-Anlagen verüben, drohte
der 56-Jährige.
Bei einer fingierten Geldübergabe wurde er
am 24. November 2004 in einer Telefonzelle bei Lüneburg
verhaftet. Nach einem Geständnis wurde er im Februar 2005 vom
Landgericht Hamburg wegen Erpressung zu vier Jahren Gefängnis
verurteilt. Das Würzburger Schwurgericht erwartet einen
schwierigen Prozess und hat bisher 15 Verhandlungstage bis Ende März
angesetzt.
Sparsamer Bürgermeister muss zahlen
Weil
er der Gemeindekasse 5.000 Euro Kosten ersparen wollte, muss der
Bürgermeister einer Marktgemeinde im Kreis Würzburg jetzt
in die eigene Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem
56-Jährigen „Unerlaubtes Betreiben einer Anlage“
vorgeworfen. Gegen Zahlung von 750 Euro Geldauflage stellte das
Amtsgericht Würzburg das Strafverfahren ein. Gegen
einen Strafbefehl über 60 Tagessätze á 50 Euro
(3.000 Euro) Geldstrafe hatte der Bürgermeister zuvor Einspruch
eingelegt, deshalb wurde der Fall vor dem Strafrichter verhandelt.
Stein des Anstoßes war im wahrsten Sinne des Wortes die
Ablagerung von rund 200 Tonnen Straßenaufbrauchmaterial, das
der Rathauschef auf einem Grundstück der Gemeinde lagern ließ,
ohne dafür die erforderliche Genehmigung beim Landratsamt
einzuholen. Nur Ablagerungen unter 100 Tonnen, die maximal ein Jahr
gelagert werden, bedürfen keiner Genehmigung. „Das war mir
nicht bekannt“, meinte der Bürgermeister.
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Kaufmann "wollte sich vorab sein Erbe sichern"
Das
Amtsgericht Gemünden hatte ihn wegen Untreue und Betrug zu
dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der Berufungsinstanz
fand ein Diplom-Kaufmann aus Marktheidenfeld jetzt gnädigere
Richter: Weil er sich als Betreuer fast 130.000 Euro von den Konten
seines Onkels geholt hat, wurde der 42-Jährige vom Landgericht
Würzburg am Montag zu einem Jahr und acht Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. "Er
wollte sich schon vorab das Erbe sichern", fasste der Vorsitzende
der 2. Strafkammer, Bernd Kalus, den nicht gerade alltäglichen
Fall zusammen.
Im Mai 2002 wurde der Kaufmann zum Betreuer seines
Onkels bestellt, der wegen Demenz nicht mehr in der Lage war, sich
selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Teilweise übte
der 42-Jährige sein Amt auch gewissenhaft aus: Über einen
großen Teil des Vermögens des Onkels, rund 140.000 Euro,
erstattete er dem Vormundschaftsgericht akribisch Bericht. Probleme
mit der Justiz bekam er, weil er darüber hinaus vor und nach dem
Tod des Onkels insgesamt 127.000 Euro in sechs Einzelbeträgen
heimlich auf eigene Konten, darunter auch ein Konto auf den Namen
seiner damals dreijährigen Tochter, umleitete.
(weiter)
"Nicht den vollen Zorn über dem Angeklagten ausschütten"
Ein 41-jähriger Mann, der sich Ende Juli im Freibad von Gemünden
(Main-Spessart-Kreis) an einem 14-Jährigen vergangen hat, muss
für insgesamt drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die
Große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts verurteilte
den Schreiner am Freitag wegen sexueller Nötigung. Einbezogen
wurde eine Verurteilung des Landgerichts Aschaffenburg wegen
sexuellem Missbrauch aus dem vergangenen November.
In
Aschaffenburg musste sich der 41-Jährige verantworten, weil er
den Sohn seiner früheren Lebensgefährtin in den Jahren 2002
und 2003 missbraucht hat. Die Taten ereigneten sich in einem Ort im
Landkreis Aschaffenburg, der Junge war dabei 13 und 14 Jahre alt. Die
genaue Zahl der Taten ließ sich nicht mehr aufklären, nach
einem Geständnis wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs
von Kindern und Schutzbefohlenen in 28 Fällen sowie Besitz von
Kinderpornografie zu drei Jahren Haft verurteilt.
Eigentlich
sollte die bereits im November 2005 erhobene Anklage gegen den
Schreiner im Juli 2006 in Aschaffenburg verhandelt werden, doch dann
fiel die Vorsitzende Richterin kurzfristig aus und der Prozess musste
verschoben werden. Wahrscheinlich kam es nur aus diesem Grund zu dem
Vorfall am 25. Juli 2006 im Freibad von Gemünden: Dort folgte
der 41-jährige Schreiner einem 14-Jährigen auf die
Toilette, drängte sich mit Gewalt zu ihm in die Kabine und
verging sich etwa 15 Minuten lang an dem Schüler.
(weiter)
HIV-Prozess: Staatsanwalt beantragt Sicherungsverwahrung
Geht
es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, dann muss ein 38-jähriger
Kenianer wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher
Körperverletzung für sehr lange Zeit hinter Gitter: Im
Prozess um die Ansteckung mehrerer Frauen mit dem HI-Virus hat
Oberstaatsanwalt Thomas Bellay am Donnerstag 8 Jahre Gefängnis
mit anschließender Sicherungsverwahrung für den
Angeklagten gefordert.
Bellay
geht davon aus, dass der HIV-positive Discjockey seit Herbst 1999 mit
mindestens sechs Frauen ohne Kondom geschlafen hat, ohne sie über
seine Krankheit zu informieren. In einem weiteren Fall beantragte er
Freispruch: Vor Gericht hatte sich herausgestellt, dass eine Frau zum
angeklagten Zeitpunkt bereits über die HIV-Infektion und die
Gefahren des ungeschützten Geschlechtsverkehrs aufgeklärt
worden war.
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Bestechungsprozess: Sechseinhalb Jahre Haft
Hohe
Strafe für einen korrupten städtischen Angestellten: Wegen
Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue hat das Würzburger
Landgericht am Donnerstag den ehemaligen Leiter des Tiefbau-Amtes der
Stadt Bad Neustadt/Saale zu sechseinhalb Jahren Gefängnis und
7.200 Euro (720 Tagessätze á 10 Euro) Geldstrafe
verurteilt. Eine erhebliche Mitschuld an den Taten sah das Gericht
bei den Vorgesetzten des 52-Jährigen: „Man hat es ihm verdammt
leicht gemacht“, sagte der Vorsitzende der 5. Strafkammer, Burkhard
Pöpperl.
Nach
insgesamt 22 Verhandlungstagen mit 30 Zeugen und einem späten
Geständnis des Angeklagten gab es für das Gericht keine
Zweifel mehr: Der frühere städtische Angestellte hat
spätestens seit dem Jahr 2000 regelmäßig
Schmiergelder von Baufirmen und Architekten gefordert, die bei der
Auftragsvergabe weiter berücksichtigt werden wollten. Rund 1,2
Millionen Euro kassierte er bis zu seiner Verhaftung im Juni 2005. Im
Gegenzug sorgte er auch dafür, dass überhöhte
Rechnungen von Bauunterfirmen durch die Stadtkasse ohne Probleme
bezahlt wurden. „Die Kontrollmechanismen in der Stadtverwaltung
haben, soweit sie überhaupt vorhanden waren, völlig
versagt“, sagte Pöpperl.
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Trotz Anklage: Missbrauch im Freibad
Selbst
eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch hat einen 41-Jährigen
aus Gemünden (Main-Spessart-Kreis) nicht von weiteren Straftaten abgehalten. Seit
Donnerstag muss sich der Schreiner wegen sexueller Nötigung vor
der Großen Jugendkammer des Würzburger Landgerichts
verantworten.
Zu Beginn des zweitägigen Prozesses hat der
41-Jährige gestanden, sich am 25. Juli 2006 in einer
Toilettenkabine beim Gemündener Freibad an einem damals
14-jährigen Schüler vergangen zu haben. Bereits im Oktober
2005 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen sexuellem Missbrauch
von Schutzbefohlenen gegen ihn erhoben.
Im November 2006 wurde er vom
Landgericht Aschaffenburg zu drei Jahren Gefängnis verurteilt,
weil er den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin in mindestens
28 Fällen sexuell missbraucht hat, als dieser 13 und 14 Jahre
alt war. Die Würzburger Jugendkammer will ihr Strafmaß
gegen den 41-Jährigen, voraussichtlich unter Einbeziehung des
Aschaffenburger Urteils, am heutigen Freitag verkünden.
Afrikaner beging Taten mit seriellem Charakter
Der
38-jährige Kenianer, der seit drei Wochen wegen versuchtem
Totschlag und gefährlicher Körperverletzung vor dem
Schwurgericht in Würzburg auf der Anklagebank sitzt, ist für
seine Taten strafrechtlich voll verantwortlich. Das hat der
psychiatrische Sachverständige Dr. Detlef Blocher in seinem
Gutachten am gestrigen vierten Verhandlungstag festgestellt.
Voraussichtlich bereits am heutigen Donnerstag kommt es in dem so
genannten „HIV-Prozess“ zu den Plädoyers von
Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Wie
ausführlich berichtet, muss sich der HIV-positive Discjockey vor
Gericht verantworten, weil er versucht haben soll, sieben deutsche
Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren durch ungeschützten
Geschlechtsverkehr vorsätzlich mit dem Aids-Erreger zu
infizieren.
(weiter)
Rechtsmediziner: Afrikaner hat zwei Frauen mit HIV infiziert
Am
dritten Verhandlungstag im HIV-Prozess vor dem Würzburger
Landgericht hat sich der Verdacht bestätigt, dass der Angeklagte
zwei seiner Opfer mit dem Aids-Erreger infiziert hat. Der bei den
beiden Frauen festgestellte Virustyp stimme mit dem des 38-jährigen
Kenianers überein, erklärte Rechtsmediziner Professor Dr.
Dieter Patzelt.
Wie
berichtet, muss sich der Kenianer wegen versuchtem Totschlag in
sieben Fällen und zweifacher gefährlicher Körperverletzung
vor dem Schwurgericht verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass
der HIV-positive Mann seit Herbst 1999 versucht hat, seine
Sexualpartnerinnen absichtlich mit dem HI-Virus zu infizieren.
Nachdem er sich selbst bei einer Deutschen angesteckt hatte, soll er
laut Staatsanwaltschaft "aus Hass auf deutsche Frauen" mit
mindestens sieben Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren
ungeschützt geschlafen haben, ohne sie über seinen Zustand
aufzuklären.
Zuvor
saß der mehrfach vorbestrafte Kenianer bereits in
Abschiebehaft. Er konnte im September 1999 aber aus humanitären
Gründen nicht in sein Heimatland abgeschoben werden, weil die
Infektion mit dem Aids-Erreger festgestellt worden war.
(weiter)
Korruptionsprozess: Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre und 9 Monate Haft
Wegen
Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue soll der ehemalige
Tiefbau-Chef der Stadt Bad Neustadt (Saale) nach dem Willen der
Staatsanwaltschaft für sieben Jahre und neun Monate ins
Gefängnis. Außerdem soll er zusätzlich eine
Geldstrafe von 400 Tagessätzen á 10 Euro (4.000 Euro)
bezahlen. Bei den Machenschaften des 52-jährigen Angeklagten,
der von verschiedenen Baufirmen insgesamt rund 1,2 Millionen Euro
Schmiergeld kassierte, handele es sich um Korruption „in einem
Ausmaß, wie man es in der deutschen Justizgeschichte selten
findet“, sagte Staatsanwalt Martin Gallhof in seinem Plädoyer
am Donnerstag vor dem Würzburger Landgericht.
Wie
berichtet, war es ein umfassendes Geständnis des
Hauptangeklagten, das nach über 20 Verhandlungstagen jetzt einen
schnellen Abschluss des Verfahrens ermöglicht. Seine späte
Einsicht habe den ehemaligen städtischen Angestellten vor einem
„Super-Gau“ mit einer mindestens zehnjährigen Haftstrafe
bewahrt, betonte Gallhof. In den sechs Monaten davor habe der
52-Jährige „den Gerichtssaal offenbar mit dem Bauamt
verwechselt, wo er seine Vorgesetzten jahrelang an der Nase
herumgeführt hat“.
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Hiebe statt Liebe: 18 Monate Haft
Die
Richter glaubten dem Opfer und nicht dem Angeklagten: Wegen
gemeinschaftlichem Raub und Körperverletzung hat die 1.
Strafkammer des Landgerichts gestern einen 34-jährigen
Würzburger zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht
hatte keine Zweifel daran, dass der Arbeitslose zusammen mit einer
Komplizin einen angetrunkenen 44-Jährigen in den Ringpark
gelockt, dort niedergeschlagen und ihm den Geldbeutel mit 1.100 Euro
abgenommen hat.
Wie
berichtet, sitzt mittlerweile auch die zuvor unbekannte mutmaßliche
Komplizin des 34-Jährigen in Haft. Die 21 Jahre alte Frau
erschien am Donnerstag als Zeugin vor Gericht, machte aber als
Tatverdächtige von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu
verweigern. Nur dass sie den Angeklagten am Abend des 17. Februar in
einer Kneipe in der Nähe des Hauptbahnhofs kennen gelernt hat,
gab die junge Frau zu Protokoll.
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