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Anwalt "beruflich im Drogengeschäft"

2007-01-26 @ 16:29 in Juristisches

Schon wieder gibt es eine amüsante Begebenheit über diese Würzburger Strafverteidiger-Kanzlei zu berichten: Beim letzten Mal behauptete ein Anwalt in einem Plädoyer, es habe in seiner Kanzlei, die unter anderem auf die Verteidigung von BtM-Konsumenten, -Besitzern, -Erwerbern und -Händlern spezielisiert ist, noch nie "Haschisch von so schlechter Qualität" gegeben.

Dieses Mal sorgte eine Vorsitzende Richterin des Würzburger Amtsgerichtes für Erheiterung bei den Eingeweihten: Bei ihrer Urteilsbegründung sagte sie nämlich wörtlich, sie sei - im Gegensatz zum Senior-Chef besagter Kanzlei - nicht "beruflich im Drogengeschäft".

Warum der Herr S. dann aber noch so häufig im Sitzungssaal zu sehen ist? Vielleicht verdienen Strafverteidiger doch besser als ich dachte.

Hundt warnt vor überhöhten Lohnforderungen

2007-01-26 @ 15:50 in Juristisches

Foto (c) Patrick Wötzel

Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt hat vor Beginn der neuen Tarifrunde die „extrem überhöhten Lohnforderungen aus dem Gewerkschaftslager“ mit Nachdruck zurückgewiesen. „Auch in der kommenden Lohnrunde kann nur das verteilt werden, was vorher erwirtschaftet wurde“, sagte Hundt am Donnerstagabend vor der Industrie- und Handelskammer in Würzburg.

Zentrale Aufgabe der Tarifparteien müsse es sein, den aktuellen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Die positive konjunkturelle Entwicklung dürfe nicht durch überhöhte Lohnerhöhungen gefährdet oder gar beendet werden, betonte der Arbeitgeberpräsident: „Lohnsteigerungen müssen sich am gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachs orientieren. Die derzeit bekannt werdenden Erwartungen der Gewerkschafter stimmen mich nicht gerade optimistisch.“

Der Bundesregierung warf Hundt vor, ihre Reformanstrengungen blieben weit hinter dem zurück, was für eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung notwendig sei. Statt dessen sei die Politik auf dem Weg, mit teuren und wirkungslosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die schweren Fehler der 1990er Jahre zu wiederholen. Es sei absolut falsch, Arbeitslose massenweise auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler „massenweise im zweiten und dritten Arbeitsmarkt zu verstecken“.

Der Arbeitgeberpräsident appellierte außerdem an die Koalitionsfraktionen, an den Einspar-Elementen der Gesundheitsreform ohne Abstriche festzuhalten: „Sonst ist es besser, auf die Gesundheitsreform ganz zu verzichten“, sagte Hundt.

Militärischer Drill als Strafe für Zwölfjährige

2007-01-26 @ 10:17 in Juristisches

Militärischer Drill für eine Zwölfjährige: Weil er seine Stieftochter aus erzieherischen Gründen wie einen Armee-Rekruten behandelt hat, muss ein 31-jähriger US-Amerikaner aus dem Kreis Würzburg 8.000 Euro Geldbuße bezahlen.

Der Mann zwang das Mädchen, eineinhalb Kilometer zu joggen, während er mit dem Fahrrad hinterher fuhr. Außerdem musste sie auf offener Straße Liegestütze machen. Als sie nicht mehr weiterlaufen wollte, wurde sie vom Stiefvater durch Schläge mit einem Gürtel angetrieben.

Am Donnerstag musste sich der Mann wegen Nötigung und Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. „Ich kenne die deutschen Gesetze nicht. In Amerika wäre so etwas keine Kindesmisshandlung“, behauptete er. Er wollte seine Stieftochter bestrafen, weil sie im Schulbus eine Erstklässlerin belästigt und eingeschüchtert hatte.

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Misshandlung unter Jugendlichen: Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung

2007-01-25 @ 14:50 in Juristisches

Nase gebrochen, mit der Zigarette verbrannt, Kopf unter Wasser getaucht: Als treibende Kraft hinter den brutalen Misshandlungen einer Schülerin ist eine 16-Jährige aus Ochsenfurt (Kreis Würzburg) am Dienstag vom Amtsgericht Würzburg zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Opfer wurde auch gezwungen, dreimal von der zwölf Meter hohen Ochsenfurter Mainbrücke in den Fluss zu springen.

Der Angeklagten „war aus nichtigem Anlass jedes Mittel recht, das Opfer brutal zu quälen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Wohlfahrt. Nach den Erkenntnissen des Jugendschöffengerichts hat das Opfer schlecht über eine Bekannte der Angeklagten gesprochen.

Das reichte der 16-Jährigen, um das andere Mädchen im Beisein einer ganzen Gruppe Jugendlicher stundenlang zu quälen. Auf dem Schulhof kam es zu einem brutalen Kniestoß ins Gesicht, bei dem die Nase der Schülerin brach. Einige Zeit später trat ihr die Angeklagte erneut mit voller Wucht gegen den Kopf.

Das Jugendschöffengericht Würzburg sah es nach einer fünfstündigen Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit außerdem als erwiesen an, dass die Angeklagte zusammen mit einem weiteren Jugendlichen das Opfer mit Zigaretten verbrannt hat. Am Ende des mehrstündigen Martyriums wurde der Jugendlichen dann an einer Brunnenanlage mehrmals der Kopf unter Wasser gehalten. Dabei stieß sie mit dem Kopf an den Rand des Brunnens und verlor ein Stück Zahn. Auch mehr als ein halbes Jahr nach der Tat trägt das misshandelte Mädchen noch Spuren der Tat im Gesicht.

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Anwalts-Podcast: Steinchen im Cevapcici

2007-01-23 @ 05:48 in Juristisches

Arbeits- und Zivilrecht ist nicht so wirklich mein Metier, trotzdem habe ich mir diese 3 Minuten und 56 Sekunden mal in Ruhe zu Gemüte geführt: Rechtsanwalt Thilo Reimers aus Würzburg bietet ab sofort seine persönliche Rechtsprechungsübersicht und „Betrachtungen zu ausgewähltem aktuellem Rechtsgeschehen“ als monatlichen Podcast im Internet an.

In der ersten Folge habe ich gelernt, dass ich sorgfältig Beweise sichern muss, wenn ich mir beim Jugoslawen einen Zahn ausbeisse: Der BGH hat laut Reimers entschieden, dass es ncht reicht zu behaupten, dass ich in meinen Cevapcici auf einen kleinen Stein gebissen habe.

Man kann die Podcasts nicht nur auf iTunes abonnieren, sondern sich auch auf YouTube anschauen. Kollege Reimers freut sich sicher über Feedback.

Auf jeden Fall mal was Neues ...

Mordprozess: Es geht ins Detail

2007-01-19 @ 08:56 in Juristisches

Wie von der Verteidigung angekündigt, hat der Angeklagte im Prozess um den Raubmord an einer 51-jährigen Anhalterin vor dem Würzburger Landgericht auch am zweiten Verhandlungstag keine Angaben zur Sache gemacht. Lediglich über seine persönlichen Verhältnisse und seinen beruflichen Werdegang berichtete der 56-jährige ehemalige Manager einer oberfränkischen Porzellan-Manufaktur.

Bevor er sich 1995 den Arbeitsplatz bei der weltbekannten Firma aussuchte, hatte der Kaufmann schon für eine Vielzahl großer Firmen gearbeitet. Zu jener Zeit verdiente der zweifache Familienvater nach eigenen Angaben bis zu 20.000 D-Mark netto im Monat. Sein Abstieg begann, als er den Entschluss fasste, sich selbstständig zu machen. Er steckte viel Geld in Call-Center in der Türkei und Ungarn und verlor dabei 700.000 Mark. Heute hat er rund 450.000 Euro Schulden.

2003 wollte ich ein neues Geschäft aufbauen, dann wurde ich verhaftet. Das Geld ist verloren“, sagte der 56-Jährige. Verhaftet wurde er als Tatverdächtiger im Mordfall einer 51 Jahre alten Geschäftsfrau, deren Leiche am 6. Oktober 2001 im Kreis Kulmbach in der Nähe der Autobahn gefunden wurde. Der Körper lag eine Woche lang vollständig bekleidet und mit der Handtasche über der Schulter unter einem Wacholdergebüsch.

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Aids-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis

2007-01-18 @ 07:51 in Juristisches

Keine Sicherungsverwahrung für einen HIV-positiven Kenianer: Das Würzburger Landgericht hat den 38-Jährigen am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mann hatte mit mindestens sechs Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne sie zuvor über seine Infektion mit dem Aids-Erreger aufzuklären. Das war „unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos“, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Rainer Gündert.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen versuchten Totschlags eine Haftstrafe von acht Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Discjockey beantragt. Einen Tötungsvorsatz konnte das Gericht im Verhalten des Afrikaners aber nicht erkennen: Nur die Ansteckung mit dem HI-Virus, nicht aber den Tod seiner Sex-Partnerinnen habe der Mann billigend in Kauf genommen.

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Heute Urteil im Würzburger "HIV-Prozess"

2007-01-17 @ 08:23 in Juristisches

Im Prozess um die Ansteckung mehrerer Frauen mit dem HI-Virus will die Schwurgerichtskammer des Würzburger Landgerichts heute um 14 Uhr ihr Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, einen mit dem Aids-Erreger infizierten 38-jährigen Kenianer zu acht Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen.

Der Angeklagte soll in den Jahren 2000 bis 2005 mit mindestens sechs Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren ohne Kondom geschlafen haben, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion zu informieren. Den Großteil der Taten hat er eingeräumt. Die Anklagebehörde sieht dadurch den Tatbestand des versuchten Totschlags sowie der vollendeten und versuchten gefährlichen Körperverletzung erfüllt.

Zwei der bisher bekannten Opfer wurden mit dem HI-Virus infiziert. Die anderen vier jungen Frauen hatten Glück, obwohl sie teilweise auch in Kenntnis der Ansteckungsgefahr ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten hatten. Diese Tatsache ist für die Verteidigung von entscheidender Bedeutung für die Höhe der Strafe. Der Anwalt des Afrikaners hat eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Update: Das Schwurgericht hat den Afrikaner wegen vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, keine Sicherungsverwahrung.

Mordprozess: Verteidiger braucht Unterbrechung

2007-01-17 @ 08:20 in Juristisches

Nur kurz war der erste Tag im Prozess um den Raubmord an einer 51-jährigen Anhalterin vor dem Würzburger Landgericht: Auf Antrag der Verteidigung unterbrach das Schwurgericht die Verhandlung bis Donnerstag. Dem 56-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, Ende September 2001 einer Frau aus Baden-Württemberg die Kehle durchgeschnitten und ihr 400 D-Mark geraubt zu haben.

Gefunden wurde die Leiche des Opfers am 6. Oktober 2001 am Waldrand nahe der Autobahn bei Thurnau (Kreis Kulmbach). Mit einem scharfen Gegenstand, vermutlich einem Messer, habe der Angeklagte der 51-jährigen Geschäftsfrau aus Baden-Württemberg „mehrere massive Schnitte am Hals“ zugefügt und die Luftröhre durchtrennt, so Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager. Es ist bereits der zweite Versuch der Anklagebehörde, dem 56-jährigen Kaufmann die Tat nachzuweisen: Im Juni 2004 wurde er vom Landgericht Bayreuth in gleicher Sache freigesprochen. Damit war der Bundesgerichtshof nicht einverstanden. Das Landgericht habe die Beweise nicht richtig gewürdigt, befanden die Karlsruher Richter nach Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

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Erfolgloser Erpresser wieder wegen Mord vor Gericht

2007-01-16 @ 05:29 in Juristisches

Hat ein 56-jähriger Kaufmann aus Oberfranken vor fünf Jahren eine Tramperin erstochen und ausgeraubt? Den zweiten Anlauf, dem Ex-Manager einer Porzellanfabrik diese Tat nachzuweisen, startet am heutigen Dienstag das Würzburger Landgericht.

Der Angeklagte soll Ende September 2001 eine 51-jährige Geschäftsfrau als Anhalterin in seinem PKW mitgenommen und anschließend mit mehreren Messerstichen getötet haben. Die Leiche der Frau wurde am 6. Oktober 2001 an einem Waldrand in der Nähe von Kulmbach im Gebüsch gefunden. Den Mord soll der 56-Jährige laut Anklage begangen haben, um an die 400 D-Mark Reisegeld der Frau zu kommen.

Das Landgericht Bayreuth hatte den Kaufmann im Juni 2004 nach einem Indizienprozess vom Vorwurf des Mordes in Tateinheit mit Raub freigesprochen. Nach Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Schwurgericht in Würzburg.

Der Angeklagte hat inzwischen als erfolgloser Erpresser für Schlagzeilen gesorgt: Nach dem Freispruch in Bayreuth forderte er aus Geldnot im Herbst 2004 unter dem Namen des italienischen Freiheitskämpfers „Garibaldi“ vier Millionen Euro vom Mineralöl-Konzern Shell. Andernfalls werde er Molotow-Cocktails von Autobahnbrücken werfen und Brandanschläge auf Shell-Anlagen verüben, drohte der 56-Jährige.

Bei einer fingierten Geldübergabe wurde er am 24. November 2004 in einer Telefonzelle bei Lüneburg verhaftet. Nach einem Geständnis wurde er im Februar 2005 vom Landgericht Hamburg wegen Erpressung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Würzburger Schwurgericht erwartet einen schwierigen Prozess und hat bisher 15 Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.

Sparsamer Bürgermeister muss zahlen

2007-01-16 @ 05:26 in Juristisches

Weil er der Gemeindekasse 5.000 Euro Kosten ersparen wollte, muss der Bürgermeister einer Marktgemeinde im Kreis Würzburg jetzt in die eigene Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen „Unerlaubtes Betreiben einer Anlage“ vorgeworfen. Gegen Zahlung von 750 Euro Geldauflage stellte das Amtsgericht Würzburg das Strafverfahren ein. Gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze á 50 Euro (3.000 Euro) Geldstrafe hatte der Bürgermeister zuvor Einspruch eingelegt, deshalb wurde der Fall vor dem Strafrichter verhandelt.

Stein des Anstoßes war im wahrsten Sinne des Wortes die Ablagerung von rund 200 Tonnen Straßenaufbrauchmaterial, das der Rathauschef auf einem Grundstück der Gemeinde lagern ließ, ohne dafür die erforderliche Genehmigung beim Landratsamt einzuholen. Nur Ablagerungen unter 100 Tonnen, die maximal ein Jahr gelagert werden, bedürfen keiner Genehmigung. „Das war mir nicht bekannt“, meinte der Bürgermeister.

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Kaufmann "wollte sich vorab sein Erbe sichern"

2007-01-16 @ 05:23 in Juristisches

Das Amtsgericht Gemünden hatte ihn wegen Untreue und Betrug zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der Berufungsinstanz fand ein Diplom-Kaufmann aus Marktheidenfeld jetzt gnädigere Richter: Weil er sich als Betreuer fast 130.000 Euro von den Konten seines Onkels geholt hat, wurde der 42-Jährige vom Landgericht Würzburg am Montag zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. "Er wollte sich schon vorab das Erbe sichern", fasste der Vorsitzende der 2. Strafkammer, Bernd Kalus, den nicht gerade alltäglichen Fall zusammen.

Im Mai 2002 wurde der Kaufmann zum Betreuer seines Onkels bestellt, der wegen Demenz nicht mehr in der Lage war, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Teilweise übte der 42-Jährige sein Amt auch gewissenhaft aus: Über einen großen Teil des Vermögens des Onkels, rund 140.000 Euro, erstattete er dem Vormundschaftsgericht akribisch Bericht. Probleme mit der Justiz bekam er, weil er darüber hinaus vor und nach dem Tod des Onkels insgesamt 127.000 Euro in sechs Einzelbeträgen heimlich auf eigene Konten, darunter auch ein Konto auf den Namen seiner damals dreijährigen Tochter, umleitete.

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"Nicht den vollen Zorn über dem Angeklagten ausschütten"

2007-01-12 @ 16:48 in Juristisches

Ein 41-jähriger Mann, der sich Ende Juli im Freibad von Gemünden (Main-Spessart-Kreis) an einem 14-Jährigen vergangen hat, muss für insgesamt drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts verurteilte den Schreiner am Freitag wegen sexueller Nötigung. Einbezogen wurde eine Verurteilung des Landgerichts Aschaffenburg wegen sexuellem Missbrauch aus dem vergangenen November.

In Aschaffenburg musste sich der 41-Jährige verantworten, weil er den Sohn seiner früheren Lebensgefährtin in den Jahren 2002 und 2003 missbraucht hat. Die Taten ereigneten sich in einem Ort im Landkreis Aschaffenburg, der Junge war dabei 13 und 14 Jahre alt. Die genaue Zahl der Taten ließ sich nicht mehr aufklären, nach einem Geständnis wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen in 28 Fällen sowie Besitz von Kinderpornografie zu drei Jahren Haft verurteilt.

Eigentlich sollte die bereits im November 2005 erhobene Anklage gegen den Schreiner im Juli 2006 in Aschaffenburg verhandelt werden, doch dann fiel die Vorsitzende Richterin kurzfristig aus und der Prozess musste verschoben werden. Wahrscheinlich kam es nur aus diesem Grund zu dem Vorfall am 25. Juli 2006 im Freibad von Gemünden: Dort folgte der 41-jährige Schreiner einem 14-Jährigen auf die Toilette, drängte sich mit Gewalt zu ihm in die Kabine und verging sich etwa 15 Minuten lang an dem Schüler.

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HIV-Prozess: Staatsanwalt beantragt Sicherungsverwahrung

2007-01-12 @ 08:49 in Juristisches

Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft, dann muss ein 38-jähriger Kenianer wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung für sehr lange Zeit hinter Gitter: Im Prozess um die Ansteckung mehrerer Frauen mit dem HI-Virus hat Oberstaatsanwalt Thomas Bellay am Donnerstag 8 Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert.

Bellay geht davon aus, dass der HIV-positive Discjockey seit Herbst 1999 mit mindestens sechs Frauen ohne Kondom geschlafen hat, ohne sie über seine Krankheit zu informieren. In einem weiteren Fall beantragte er Freispruch: Vor Gericht hatte sich herausgestellt, dass eine Frau zum angeklagten Zeitpunkt bereits über die HIV-Infektion und die Gefahren des ungeschützten Geschlechtsverkehrs aufgeklärt worden war.

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Bestechungsprozess: Sechseinhalb Jahre Haft

2007-01-12 @ 08:48 in Juristisches

Hohe Strafe für einen korrupten städtischen Angestellten: Wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue hat das Würzburger Landgericht am Donnerstag den ehemaligen Leiter des Tiefbau-Amtes der Stadt Bad Neustadt/Saale zu sechseinhalb Jahren Gefängnis und 7.200 Euro (720 Tagessätze á 10 Euro) Geldstrafe verurteilt. Eine erhebliche Mitschuld an den Taten sah das Gericht bei den Vorgesetzten des 52-Jährigen: „Man hat es ihm verdammt leicht gemacht“, sagte der Vorsitzende der 5. Strafkammer, Burkhard Pöpperl.

Nach insgesamt 22 Verhandlungstagen mit 30 Zeugen und einem späten Geständnis des Angeklagten gab es für das Gericht keine Zweifel mehr: Der frühere städtische Angestellte hat spätestens seit dem Jahr 2000 regelmäßig Schmiergelder von Baufirmen und Architekten gefordert, die bei der Auftragsvergabe weiter berücksichtigt werden wollten. Rund 1,2 Millionen Euro kassierte er bis zu seiner Verhaftung im Juni 2005. Im Gegenzug sorgte er auch dafür, dass überhöhte Rechnungen von Bauunterfirmen durch die Stadtkasse ohne Probleme bezahlt wurden. „Die Kontrollmechanismen in der Stadtverwaltung haben, soweit sie überhaupt vorhanden waren, völlig versagt“, sagte Pöpperl.

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Trotz Anklage: Missbrauch im Freibad

2007-01-12 @ 08:46 in Juristisches

Selbst eine Anklage wegen sexuellem Missbrauch hat einen 41-Jährigen aus Gemünden (Main-Spessart-Kreis) nicht von weiteren Straftaten abgehalten. Seit Donnerstag muss sich der Schreiner wegen sexueller Nötigung vor der Großen Jugendkammer des Würzburger Landgerichts verantworten.

Zu Beginn des zweitägigen Prozesses hat der 41-Jährige gestanden, sich am 25. Juli 2006 in einer Toilettenkabine beim Gemündener Freibad an einem damals 14-jährigen Schüler vergangen zu haben. Bereits im Oktober 2005 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen gegen ihn erhoben.

Im November 2006 wurde er vom Landgericht Aschaffenburg zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin in mindestens 28 Fällen sexuell missbraucht hat, als dieser 13 und 14 Jahre alt war. Die Würzburger Jugendkammer will ihr Strafmaß gegen den 41-Jährigen, voraussichtlich unter Einbeziehung des Aschaffenburger Urteils, am heutigen Freitag verkünden.

Afrikaner beging Taten mit seriellem Charakter

2007-01-11 @ 15:19 in Juristisches

Der 38-jährige Kenianer, der seit drei Wochen wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht in Würzburg auf der Anklagebank sitzt, ist für seine Taten strafrechtlich voll verantwortlich. Das hat der psychiatrische Sachverständige Dr. Detlef Blocher in seinem Gutachten am gestrigen vierten Verhandlungstag festgestellt. Voraussichtlich bereits am heutigen Donnerstag kommt es in dem so genannten „HIV-Prozess“ zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Wie ausführlich berichtet, muss sich der HIV-positive Discjockey vor Gericht verantworten, weil er versucht haben soll, sieben deutsche Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren durch ungeschützten Geschlechtsverkehr vorsätzlich mit dem Aids-Erreger zu infizieren.

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Rechtsmediziner: Afrikaner hat zwei Frauen mit HIV infiziert

2007-01-10 @ 07:45 in Juristisches

Am dritten Verhandlungstag im HIV-Prozess vor dem Würzburger Landgericht hat sich der Verdacht bestätigt, dass der Angeklagte zwei seiner Opfer mit dem Aids-Erreger infiziert hat. Der bei den beiden Frauen festgestellte Virustyp stimme mit dem des 38-jährigen Kenianers überein, erklärte Rechtsmediziner Professor Dr. Dieter Patzelt.

Wie berichtet, muss sich der Kenianer wegen versuchtem Totschlag in sieben Fällen und zweifacher gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht verantworten. Die Anklage geht davon aus, dass der HIV-positive Mann seit Herbst 1999 versucht hat, seine Sexualpartnerinnen absichtlich mit dem HI-Virus zu infizieren.

Nachdem er sich selbst bei einer Deutschen angesteckt hatte, soll er laut Staatsanwaltschaft "aus Hass auf deutsche Frauen" mit mindestens sieben Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren ungeschützt geschlafen haben, ohne sie über seinen Zustand aufzuklären.

Zuvor saß der mehrfach vorbestrafte Kenianer bereits in Abschiebehaft. Er konnte im September 1999 aber aus humanitären Gründen nicht in sein Heimatland abgeschoben werden, weil die Infektion mit dem Aids-Erreger festgestellt worden war.

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Korruptionsprozess: Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre und 9 Monate Haft

2007-01-05 @ 08:30 in Juristisches

Wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue soll der ehemalige Tiefbau-Chef der Stadt Bad Neustadt (Saale) nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Außerdem soll er zusätzlich eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen á 10 Euro (4.000 Euro) bezahlen. Bei den Machenschaften des 52-jährigen Angeklagten, der von verschiedenen Baufirmen insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Schmiergeld kassierte, handele es sich um Korruption „in einem Ausmaß, wie man es in der deutschen Justizgeschichte selten findet“, sagte Staatsanwalt Martin Gallhof in seinem Plädoyer am Donnerstag vor dem Würzburger Landgericht.

Wie berichtet, war es ein umfassendes Geständnis des Hauptangeklagten, das nach über 20 Verhandlungstagen jetzt einen schnellen Abschluss des Verfahrens ermöglicht. Seine späte Einsicht habe den ehemaligen städtischen Angestellten vor einem „Super-Gau“ mit einer mindestens zehnjährigen Haftstrafe bewahrt, betonte Gallhof. In den sechs Monaten davor habe der 52-Jährige „den Gerichtssaal offenbar mit dem Bauamt verwechselt, wo er seine Vorgesetzten jahrelang an der Nase herumgeführt hat“.

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Hiebe statt Liebe: 18 Monate Haft

2006-12-29 @ 09:31 in Juristisches

Die Richter glaubten dem Opfer und nicht dem Angeklagten: Wegen gemeinschaftlichem Raub und Körperverletzung hat die 1. Strafkammer des Landgerichts gestern einen 34-jährigen Würzburger zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass der Arbeitslose zusammen mit einer Komplizin einen angetrunkenen 44-Jährigen in den Ringpark gelockt, dort niedergeschlagen und ihm den Geldbeutel mit 1.100 Euro abgenommen hat.

Wie berichtet, sitzt mittlerweile auch die zuvor unbekannte mutmaßliche Komplizin des 34-Jährigen in Haft. Die 21 Jahre alte Frau erschien am Donnerstag als Zeugin vor Gericht, machte aber als Tatverdächtige von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Nur dass sie den Angeklagten am Abend des 17. Februar in einer Kneipe in der Nähe des Hauptbahnhofs kennen gelernt hat, gab die junge Frau zu Protokoll.

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