Du willst auch bloggen? -  Dann hol dir hier einen gratis Blog von tell-it.net

calendar
« November 2008 »
Mo Di Mi Do Fr Sa So
          1 2
3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30
search
Aktuell
Kategorien
Links
Archiv
Syndicate
Credits

« | »

Sparsamer Bürgermeister muss zahlen

2007-01-16 @ 05:26 in Juristisches

Weil er der Gemeindekasse 5.000 Euro Kosten ersparen wollte, muss der Bürgermeister einer Marktgemeinde im Kreis Würzburg jetzt in die eigene Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 56-Jährigen „Unerlaubtes Betreiben einer Anlage“ vorgeworfen. Gegen Zahlung von 750 Euro Geldauflage stellte das Amtsgericht Würzburg das Strafverfahren ein. Gegen einen Strafbefehl über 60 Tagessätze á 50 Euro (3.000 Euro) Geldstrafe hatte der Bürgermeister zuvor Einspruch eingelegt, deshalb wurde der Fall vor dem Strafrichter verhandelt.

Stein des Anstoßes war im wahrsten Sinne des Wortes die Ablagerung von rund 200 Tonnen Straßenaufbrauchmaterial, das der Rathauschef auf einem Grundstück der Gemeinde lagern ließ, ohne dafür die erforderliche Genehmigung beim Landratsamt einzuholen. Nur Ablagerungen unter 100 Tonnen, die maximal ein Jahr gelagert werden, bedürfen keiner Genehmigung. „Das war mir nicht bekannt“, meinte der Bürgermeister.

Das Fräsgut war bei Straßenausbesserungsarbeiten entstanden, mit keinerlei Schadstoffen belastet und wurde später zur Befestigung von Weinbergswegen verwendet. Auf diese Weise hat der Bürgermeister seiner Gemeinde Kosten in Höhe von 5.000 Euro erspart: „Das daraus ein Strafbefehl wurde, hat mich überrascht.“ Besonders bitter: Wäre das Material direkt an der Baustelle zwischengelagert worden, wäre die "Anlage" nicht genehmigungspflichtig gewesen.

Nach kurzer Verhandlung wurde das Verfahren eingestellt. Für das „formaljuristische Fehlverhalten“ des Bürgermeisters hielten Staatsanwaltschaft und Richter 750 Euro Geldbuße für ausreichend. Dass er diesen Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung eines benachbarten Ortes zahlen muss, wollte dem Bürgermeister freilich nicht gefallen: „Ich hätte es schon lieber, dass das Geld in meiner Gemeinde bleibt.“

Kommentare

Strafbefehl [antworten]

Den Kopf schütteln kann ich nur darüber, dass es überhaupt zu einem Strafbefehl durch die superscharfe Staatsanwaltschaft wegen eines formaljuristischen Fehlverhaltens gekommen ist. Vom Gericht wurde der Sachverhalt zurecht zurecht (kleine Wortspielerei, ohne Anspruch auf korrekte Schreibweise) gerückt. Gesunder Menschenverstand hat über Verordnungswahn gesiegt. Auch ebbes!

geschrieben von otti @ 19:28, 2007-01-17

[antworten]

Wörüber?

Dass der Bürgermeister nicht freigesprochen wurde oder dass ein bayerischer Bürgermeister wichtige gesetzliche Vorschriften nicht kennt?

Er ist doch gut weggekommen?

geschrieben von schreibmaschine @ 08:29, 2007-01-16

[antworten]

Da kann ich nur den Kopf schütteln ...

geschrieben von Ralf @ 08:26, 2007-01-16
Artikel kommentieren










 authimage