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Notarin bekommt Bewährung

2006-05-07 @ 21:10 in Juristisches

Entscheidende Wende im Prozess gegen eine Rechtsanwältin und Notarin aus Wiesbaden vor dem Würzburger Landgericht: Die 62-jährige Juristin legte nun doch ein Geständnis im Sinne der Anklage ab und wurde wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Höhe von 5,5 Millionen Euro zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Zu Beginn des Prozesses hatte die Angeklagte noch bestritten, in das „Steuersparmodell“ eines Unternehmers aus Miltenberg eingeweiht gewesen zu sein. Der Mann hatte vor dem Verkauf seiner erfolgreichen Firma für Banken-Software im Jahr 1998 Anteile an der GmbH zum Schein auf seine Ehefrau und seine Tochter übertragen, um Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag zu sparen. Umgerechnet insgesamt 5,5 Millionen Euro gingen dem bayerischen Fiskus so durch die Lappen. Der mittlerweile nach schwerer Krankheit verstorbene Unternehmer wurde im Oktober von der 5. Strafkammer des Würzburger Landgerichts wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Gefängnis, seine ehefrau zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Vor der gleichen Strafkammer musste sich jetzt auch die Wiesbadener Notarin verantworten. Nach Gesprächen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft entschied sich die 62-Jährige nun doch, ein umfassendes Geständnis abzulegen. Es sei ihr klar gewesen, „dass beim Verkauf des Unternehmens gezielt Steuern gespart werden sollten“, so die Erklärung der Angeklagten. Dies sei auch der wesentliche Aspekt der Übertragung der Gesellschaftsanteile auf Ehefrau und Tochter ihres langjährigen Mandanten gewesen. Die entsprechenden Verträge wurden durch die Angeklagte aufgesetzt und beurkundet, zum Teil auch zurückdatiert. Allerdings sei sie selbst nicht an dem Erlös in Höhe von 38 Millionen D-Mark für den Verkauf der Software-Firma beteiligt gewesen, betonte die 62-Jährige. Lediglich rund 45.000 Euro stellte sie nach eigenen Angaben ihrem Mandanten als Gebühren in Rechnung.

Als Strafobergrenze im Gegenzug für das Geständnis hatte die Strafkammer der Angeklagten zuvor zwei Jahre Freiheitsstrafe zugesichert, blieb dann aber drei Monate darunter. Zwar wäre die Tat schon durch die in der Wiesbadener Kanzlei beschlagnahmten Unterlagen nachzuweisen gewesen, durch ihr Geständnis habe die 62-Jährige den Prozess aber entscheidend abgekürzt, sagte der Vorsitzende der 5. Strafkammer, Burkhard Pöpperl.

Staatsanwalt Frank Gosselke hatte zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung gefordert: „Die Angeklagte ist ihrer besonderen Vertrauensstellung als Organ der Rechtspflege nicht gerecht geworden“, so der Anklagevertreter. Weil Notare in Hessen ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr automatisch ihre Bestellung verlieren, beantragte Verteidiger Dr. Karl-Adolf Günther (Hanau) eine Freiheitsstrafe von maximal elf Monaten mit zusätzlicher Geldstrafe: „Alles andere bedeutet einen Berufsverlust.“

Nach der Verurteilung muss die 62-Jährige außerdem damit rechnen, dass sie ihre Zulassung als Rechtsanwältin verliert. Aufgrund dieser schwerwiegenden Folgen halte das Gericht eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht für erforderlich, betonte Pöpperl. Als Bewährungsauflage muss die Angeklagte 80.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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