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Mordprozess: Verteidiger braucht Unterbrechung

2007-01-17 @ 08:20 in Juristisches

Nur kurz war der erste Tag im Prozess um den Raubmord an einer 51-jährigen Anhalterin vor dem Würzburger Landgericht: Auf Antrag der Verteidigung unterbrach das Schwurgericht die Verhandlung bis Donnerstag. Dem 56-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, Ende September 2001 einer Frau aus Baden-Württemberg die Kehle durchgeschnitten und ihr 400 D-Mark geraubt zu haben.

Gefunden wurde die Leiche des Opfers am 6. Oktober 2001 am Waldrand nahe der Autobahn bei Thurnau (Kreis Kulmbach). Mit einem scharfen Gegenstand, vermutlich einem Messer, habe der Angeklagte der 51-jährigen Geschäftsfrau aus Baden-Württemberg „mehrere massive Schnitte am Hals“ zugefügt und die Luftröhre durchtrennt, so Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager. Es ist bereits der zweite Versuch der Anklagebehörde, dem 56-jährigen Kaufmann die Tat nachzuweisen: Im Juni 2004 wurde er vom Landgericht Bayreuth in gleicher Sache freigesprochen. Damit war der Bundesgerichtshof nicht einverstanden. Das Landgericht habe die Beweise nicht richtig gewürdigt, befanden die Karlsruher Richter nach Revision der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.

Dass der Fall jetzt vor dem Würzburger Schwurgericht neu aufgerollt werden muss, ist für den Witwer und die drei Kinder des Opfers „Erleichterung und Belastung zugleich“, sagte Rechtsanwalt Michael Donath (Schwäbisch Hall), der die Familie vertritt: „Ich gehe davon aus, dass der Fall jetzt noch einmal akribisch geprüft wird.“ Verteidiger Andreas Homuth (München) erwartet dagegen, „dass es bei dem Freispruch bleibt“.

Weil ihm wegen eines Versehens der Post ein kleiner Teil der umfangreichen Verfahrensakten erst am Montag zuging, wurde auf seinen Antrag hin das Verfahren bis zum morgigen Donnerstag unterbrochen, noch bevor der Angeklagte zu Wort kam. Der 56-Jährige will sich derzeit aber ohnehin nicht zur Sache äußern, erklärte der zweite Verteidiger, Nikolaus Gwosdek (Würzburg).

Der Ex-Manager wird der Tat verdächtigt, weil er das 51-Jährige Opfer am Tag vor ihrem festgestellten Todeszeitpunkt in Österreich als Anhalterin mitgenommen hat. Die Frau war mit einer Reisegruppe unterwegs, durfte aber nicht nach Ungarn einreisen, weil ihr Reisepass abgelaufen war. Per Anhalter machte sie sich auf den Heimweg. Nach einer früheren Aussage des Angeklagten hat er die Frau bis Regensburg mitgenommen und ist dann alleine weiter bis zu seinem Heimatort Schwarzenbach an der Saale (Kreis Hof) gefahren.

Weniger als ein Jahr nach dem Bayreuther Freispruch saß der Ex-Manager einer Porzellanfabrik erneut auf der Anklagebank: Im Februar 2005 verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu vier Jahren Gefängnis. Unter dem klingenden Pseudonym „Garibaldi“ hatte der Kaufmann versucht, den Shell-Konzern um vier Millionen Euro zu erpressen. In dem Hamburger Verfahren machte er auch die Mord-Ermittlungen für seine Situation verantwortlich.

Ob der Würzburger Prozess in der von der 1. Strafkammer gewohnten sachlichen Atmosphäre durchgeführt werden kann, ist nach dem ersten Verhandlungstag noch offen: Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager hat Verteidiger Andreas Homuth in scharfem Ton dazu aufgefordert, die Beeinflussung von Zeugen zu unterlassen. Laut Ohlenschlager hat der Anwalt mit der getrennt lebenden Ehefrau des Angeklagten telefoniert und sie davor gewarnt, ihren Mann wegen sexueller Nötigung und Bedrohung anzuzeigen. Im Wiederholungsfall werde die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen versuchter Strafvereitelung gegen den Anwalt einleiten und seinen Ausschluss aus dem Verfahren beantragen, drohte der Anklagevertreter.

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