Mord-Urteil nach mehr als elf Jahren
Nach fast einem halben Jahr Prozessdauer war es am Montag soweit: Im Verfahren um einen elf Jahre alten Mord hat die Große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts das Urteil verkündet.
Drei Russland-Deutsche aus dem Raum Würzburg, heute 28, 29 und 30 Jahre alt, wurden wegen Mord und schwerem Raub zu Jugendstrafen zwischen fünf und acht Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Ende 1994 in Würzburg einen damals 28 Jahre alten Moldawier mit einem Schießkugelschreiber erschossen, die Leiche mit einer Metallplatte beschwert und im Main versenkt haben.
Vor dem Urteil hatten die Verfahrensbeteiligten einen schweren Tag: Über sieben Stunden plädierten die Beteiligten am Freitag, vor allem der 29-jährige Angeklagte stellte die Geduld auf eine harte Probe: Nach seinem Verteidiger, der bereits gut eineinhalb Stunden gesprochen hatte, plädierte der Russland-Deutsche mehr als drei Stunden in eigener Sache.
Er ist der einzige der drei Täter, der eine Beteiligung an der Erschießung des Moldawiers bis zuletzt abgestritten hat. Auch die achtjährige Jugendstrafe, zu der er verurteilt wurde, nahm er nicht ruhig hin: Mehrfach unterbrach er den Vorsitzenden Bernd Kalus bei der Urteilsbegründung und wurde schließlich aus dem Sitzungssaal entfernt. „Gott wird euch alle bestrafen, ihr sollt alle verrecken mit euren Kindern und Eltern“, drohte er, als er von zwei Polizisten aus dem Saal geführt wurde.
Der von der Jugendkammer in einem halben Jahr Beweisaufnahme festgestellte Sachverhalt liest sich wie ein klassischer Kriminalroman: Eine junge Moldawierin leidet unter den gewalttätigen Attacken ihres Ehemannes und wünscht sich nichts sehnlicher, als den Mann so schnell wie möglich loszuwerden. Bei einem längeren Besuch des Ehepaares bei Verwandten in Ochsenfurt (Kreis Würzburg) klagt die 22-Jährige im Herbst 1994 ihr Leid ihrem damals 17 Jahre alten Cousin und seinem 19-jährigen Freund, mit dem sie eine intime Beziehung beginnt.
Weil ihr Ehemann den jungen Männern nicht nur körperlich weit überlegen, sondern auch ein erfahrener Bürgerkriegskämpfer ist, wird beschlossen, eine Schusswaffe zur Tötung des 28-Jährigen einzusetzen. Ein 18-jähriger Freund wird in die Pläne eingeweiht, bei einem Landsmann aus der Nähe von Fulda wird ein Schießkugelschreiber samt Munition besorgt.
Unter dem Vorwand, Häuser für Einbrüche auszuspionieren, fahren die drei jungen Männer mit dem 28-Jährigen schließlich nachts in die Nähe der Autobahnbrücke bei Heidingsfeld, wo der 18-Jährige im dunklen Auto mit dem nicht als Schusswaffe zu erkennenden Kugelschreiber einen Schuss in die Schläfe des ahnungslosen Opfers abgibt. Später schießt auch der 17-Jährige dem Mann von unten in den Kopf. Zu dritt wird die Leiche dann mit der Metallplatte verschnürt, unter großer Anstrengung auf die Autobahnbrücke geschleppt und in den Main geworfen.
Aufgeklärt werden konnte der Fall erst zehn Jahre später, als sich ein Zeuge bei der Kriminalpolizei meldete und die entscheidenden Hinweise auf die Indentität der bis dahin unbekannten Leiche gab, die im Februar 1995 in Würzburg aus dem Main gezogen wurden. Alle drei Täter wurden verhaftet. Zwei der Beschuldigten, nämlich der Cousin der Ehefrau des Opfers (heute 28 Jahre alt) und ihr damaliger Liebhaber (heute 30 Jahre alt), legten Geständnisse ab, die die vollständige Aufklärung des Falles und auch die Verurteilung des dritten Mannes erst ermöglichten.
Sie wurden für ihre Aussagen, von denen sie auch unter großem Druck russischer Landsleute während der Untersuchungshaft nicht abwichen, zu fünf (der Liebhaber) und fünfeinhalb Jahren (der Cousin) Jugendstrafe verurteilt. „Ihr Geständnis hatte eine besondere Bedeutung, beide bereuen ihre Tat außerordentlich“, sagte Kalus. Die Jugendkammer folgte damit und auch mit den acht Jahren Jugendstrafe für den 29-Jährigen den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Nur bei dem vierten Angeklagten wichen die Richter vom Antrag des Anklagevertreters ab: Der heute 36-Jährige, der den drei Tätern den Schießkugelschreiber verkauft hat, wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Es sei ihm nicht nachzuweisen, dass er von den Mordplänen wusste, so der Vorsitzende. Der 36-Jährige wurde wegem schwerem Raub zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei einem Raubüberfall am 28. Dezember 1994 auf einen Einkaufsmarkt in Gersfeld bei Fulda, an dem auch die drei übrigen Angeklagten beteiligt waren, war er nach Überzeugung des Gerichts der „Kopf der Bande“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Noch in diesem Jahr soll sich auch die Anstifterin des Mordes vor dem Würzburger Landgericht verantworten.Wie berichtet, wurde die 33-jährige Moldawierin nach einer Zeugenaussage vor einigen Wochen wegen des Verdachts der Falschaussage festgenommen. Auf das ihr zuvor zugesicherte freie Geleit hat die Frau mittlerweile verzichtet, sie sitzt jetzt wegen Mordverdacht in Untersuchungshaft.
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