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Korruptionsprozess: Staatsanwaltschaft fordert 7 Jahre und 9 Monate Haft

2007-01-05 @ 08:30 in Juristisches

Wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue soll der ehemalige Tiefbau-Chef der Stadt Bad Neustadt (Saale) nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Außerdem soll er zusätzlich eine Geldstrafe von 400 Tagessätzen á 10 Euro (4.000 Euro) bezahlen. Bei den Machenschaften des 52-jährigen Angeklagten, der von verschiedenen Baufirmen insgesamt rund 1,2 Millionen Euro Schmiergeld kassierte, handele es sich um Korruption „in einem Ausmaß, wie man es in der deutschen Justizgeschichte selten findet“, sagte Staatsanwalt Martin Gallhof in seinem Plädoyer am Donnerstag vor dem Würzburger Landgericht.

Wie berichtet, war es ein umfassendes Geständnis des Hauptangeklagten, das nach über 20 Verhandlungstagen jetzt einen schnellen Abschluss des Verfahrens ermöglicht. Seine späte Einsicht habe den ehemaligen städtischen Angestellten vor einem „Super-Gau“ mit einer mindestens zehnjährigen Haftstrafe bewahrt, betonte Gallhof. In den sechs Monaten davor habe der 52-Jährige „den Gerichtssaal offenbar mit dem Bauamt verwechselt, wo er seine Vorgesetzten jahrelang an der Nase herumgeführt hat“.

Im Gegenzug für sein Wohlwollen bei der Auftragsvergabe verlangte und erhielt der Angeklagte von verschiedenen Baufirmen und Architekten fünf Jahre lang regelmäßig fünfstellige Summen. Allerdings sei er nicht, wie in anderen Bestechungsfällen, durch verlockende Angebote dazu verführt worden, die Hand aufzuhalten: „Die Initiative ging immer von ihm aus“, so Gallhof.

Scharfe Kritik übte er allerdings nicht nur am Angeklagten, sondern auch an Bürgermeister Bruno Altrichter und der Verwaltung der Stadt Bad Neustadt, die es ihrem früheren Angestellten durch fehlende Kontrollen sehr leicht machten, seine Taten zu begehen. Insgesamt sei der Stadt ein Schaden von über 600.000 Euro entstanden.

Vor den Plädoyers hatte die 5. Strafkammer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf der Erpressung und der Steuerhinterziehung eingestellt. Auch Verteidiger Martin Reitmaier (Würzburg) betonte, dass für die Taten keine besondere kriminelle Energie erforderlich gewesen sei: Alle betroffenen Bauunternehmer seien nicht erpresst worden, sondern hätten „bereitwillig mitgemacht, weil alle ihre Vorteile davon hatten“.

Reitmaier beantragte, seinen Mandanten zu fünf Jahren Gefängnis und einer zusätzlichen Geldstrafe von 720 Tagessätzen á zehn Euro (7.200 Euro) zu verurteilen. In diesem Fall könne der 52-Jährige seine Reststrafe nach 18 Monaten Untersuchungshaft relativ heimatnah in der Würzburger Justizvollzugsanstalt absitzen.

Mir ist erst im Verlauf des Verfahrens bewusst geworden, was ich angerichtet habe. Ich werde die Verantwortung übernehmen und das Urteil akzeptieren“, sagte der Ex-Tiefbauchef am Donnerstag. Er bat die Bürger von Bad Neustadt, die wie immer zahlreich im Sitzungssaal anwesend waren, um Verzeihung und forderte sie auf, der Stadtverwaltung weiterhin ihr Vertrauen zu schenken: „Meine Kollegen waren nicht beteiligt.“

Vier Jahre und drei Monate Haft sowie 270 Tagessätze á 70 Euro (18.900 Euro) Geldstrafe wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Untreue beantragte die Anklagebehörde für den mitangeklagten 41-jährigen Juniorchef einer Bad Neustädter Baufirma. Er sei zusammen mit seinem Vater voll an den "Geldbeschaffungsmaßnahmen" für den Leiter des Tiefbauamtes beteiligt gewesen, so Staatsanwältin Dr. Nadine Müller.

Der Verteidiger des 41-Jährigen, Rechtsanwalt Jürgen Lubojanski (Nürnberg), forderte eine zweijährige Freiheitsstrafe mit Bewährung und 180 Tagessätze zu je 50 Euro (9.000 Euro). Das Urteil will die 5. Strafkammer nach eingehender Beratung am kommenden Donnerstag um 9 Uhr verkünden.

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