Koch-Prüfung war zu schwer
Dumm gelaufen für einen Hotelier aus Aschaffenburg: Der 47-Jährige fiel vor zwei Jahren mit Pauken und Trompeten durch die praktische Abschlussprüfung für Köche der Aschaffenburger Industrie- und Handelskammer (IHK). „Mangelhaft“ und „nicht servierfähig“ sei sein dreigängiges Prüfungsmenü gewesen, befand damals der Prüfungsausschuss. Damit wollte sich der Hotelfachmann nicht abfinden und zog gegen die Bewertung vor das Würzburger Verwaltungsgericht. Erst nach mehr als zweistündiger Verhandlung sah der 47-Jährige die Sinnlosigkeit dieses Unterfangens ein und erklärte die Klage für erledigt.
Lachsforelle, Kaninchenragout und Mousse au Chocolat stand in dieser Woche nicht etwa auf dem Speiseplan der Kantine des Verwaltungsgerichts, sondern im Mittelpunkt einer Verhandlung vor der für Prüfungsangelegenheiten zuständigen 6. Kammer. Sehr appetitlich war es freilich nicht, was da vor den fünf Richtern ausführlich erörtert wurde. Die Gerichte, die der 47-jährige Aschaffenburger Hotelier im Sommer 2004 in der Abschlussprüfung für Köche an der IHK Aschaffenburg zubereitet hat, waren nach Meinung seiner Prüfer nicht geeignet, um sie Gästen in einem Restaurant vorzusetzen. Offenbar ging dem erfahrenen Hotelfachmann, der zur Prüfung zugelassen wurde, ohne vorher die dreijährige Kochausbildung absolviert zu haben, in der Prüfungsküche so gut wie alles schief.
Unter
anderem habe er eine Forelle „beim Filetieren stark zerschnitten“,
Kaninchenfleisch „nicht fachgerecht ausgelöst“, einen
ungenießbaren Pfifferling-Johannisbeerbrei und „hartes
Kartoffelgratin“ hergestellt, heißt es in dem
Bewertungsbogen. Das vernichtende Ergebnis: „Seine Gerichte waren
nicht verkaufsfähig“, sagte der Prüfungsleiter, der in
der Verhandlung als Zeuge auftrat. Warum der Hotelier, der bei den
Prüfungen der Hotel- und Restaurantfachleute selbst seit vielen
Jahren IHK-Prüfer ist, überhaupt zur Kochprüfung
antrat, kam in dem Prozess nicht zur Sprache. Klar wurde aber, dass
er bei der Prüfung, an der auch zwei seiner Auszubildenden
teilnahmen, offenbar „mit einer gewissen Selbstsicherheit“
aufgetreten ist, wie der 47-Jährige selbst vor Gericht betonte.
Sein Rechtsanwalt geht deshalb davon aus, dass er gegenüber den
Prüfern „wohl nicht devot genug war und man ihm deshalb zeigen
wollte, wo der Hammer hängt“.
Schon in den Schriftsätzen vor dem Prozess hatte der Kläger gemutmaßt, die Prüfer hätten seine Leistungen wegen „einer bestehenden Antipathie“ falsch bewertet. Simmt nicht, betonte der Prüfungsleiter: „Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass er die Prüfung schafft.“ Im theoretischen Teil hatte der 47-Jährige mit durchweg guten und sehr guten Leistungen geglänzt, wegen dem mangelhaften Ergebnis der praktischen Prüfung hat er aber insgesamt nicht bestanden.
Gegen die Bewertung erhob der Hotelier Widerspruch und hatte sogar Erfolg damit: Die IHK hob das Ergebnis der praktischen Prüfung auf, weil es formal nicht ordnungsgemäß zustande gekommen war. Bei mindestens einer Teilaufgabe habe nicht die erforderliche Zahl von Prüfern mitgewirkt, gab die IHK zu. Das Angebot, die Prüfung vor einem anderen Prüfungsausschuss zu wiederholen, lehnte der 47-Jährige aber ab. Statt dessen zog er vor das Verwaltungsgericht, um eine Änderung des Prüfungsergebnisses zu seinen Gunsten zu erreichen. Schon die Waren, die ihm bei der Prüfung zur Vefügung gestellt wurden, hätten nicht seiner Bestellung entsprochen und seien von minderer Qualität gewesen, betonte der Kläger: „Die Sache hat von Anfang an gestunken.“
Vor allem der Fisch für die Vorspeise stand im Mittelpunkt der Diskussion im Gerichtssaal: Der 47-Jährige hatte zwei kleine Lachsforellen bestellt, es wurde aber nur ein großer Fisch geliefert. Daraus habe er nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, vier Lachsröllchen herstellen können, behauptete der Kläger. Der Prüfungsleiter hielt dagegen: „Von einem Koch muss man erwarten können, dass er auch eine große Forelle filetieren kann. Vielleicht hat er sich die Prüfung zu leicht vorgestellt.“ Dabei wissen die Prüflinge heutzutage schon mehrere Wochen vorher, was sie bei der praktischen Prüfung erwartet und können sich vorbereiten.Das Gericht bemühte sich lange, dem Hotelier die fehlenden Erfolgsaussichten seiner Klage klarzumachen. Die IHK könne nur dann vom Gericht dazu verpflichtet werden, die praktische Prüfung neu zu bewerten, wenn der Prüfungsgegenstand noch in unverändertem Zustand vorhanden sei, erläuterten die Richter. Dies ist aber bei einem vor zwei Jahren gekochten 3-Gänge-Menü nicht der Fall. Erst nach mehr als zwei Stunden gab der Hotelier klein bei und erklärte die Klage zusammen mit den Vertretern der IHK für erledigt, das Verfahren wurde eingestellt.
Ob für den 47-Jährigen die Sache damit wirklich erledigt ist, darf bezweifelt werden: Er hat sich nämlich besonders darüber geärgert, dass die Nachricht von seinem Scheitern bei seiner Belegschaft bereits die Runde machte, noch bevor er nach der Prüfung in sein Hotel zurückgekehrt war. Der 47-Jährige geht davon aus, dass Mitglieder des Prüfungsausschusses gegen ihre Verschwiegenheitspflicht verstoßen haben und hat deswegen weitere rechtliche Schritte angekündigt.
Kommentare
hmm [antworten]
Hmm... ,was soll mann da jetzt zu sagen?!? Also ich lerne Koch hab in dem Winter meine Abschlussprüfung und ich finde es eine Frechheit wenn jemand meint er könnte ein Prüfungsergebniss einklagen. Da stellt sich mir doch die Frage "Hat er zuviel Geld?"! Es spricht ja auch einiges gegen ihn sonst hätte er ja ein weiteres Mal an der Prüfung teilgenommen. Ich finde es auch gut das nicht jeder "dahergelaufene" sich Koch nennen darf sondern erst eine Prüfung bestehen muss. In diesem Sinne Viel Glück und Spass euch allen ich hab mich herzlichst über den Artikel amüsiert^^
Meinung Prüfung [antworten]
vielleicht hat der mann einen schlechten tag gehabt.........der 47 - jährige sollte eine neue chance bekommen.....theorie und praxis sind zwei verschiedene paar schuhe.....also....lasst den jungen nochmal kochen....vielleicht braucht er die abschlussprüfung......um weiter zu kommen....wenn es dann nicht klappt..........dann sorry!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!