Keine Bewährung für Alkoholsünder
Wer mit rund 1,5 Promille Alkohol im Blut einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht, kann nicht mit Bewährung rechnen, sondern muss seine Freiheitsstrafe absitzen. So hat es das Würzburger Amtsgericht in dieser Woche im Fall eines 41-jährigen Mannes aus Baden-Württemberg entschieden, der für eine Massenkarambolage mit einem Todesopfer auf der A7 verantwortlich ist.
Ich habe für mehrere Zeitungen von dem Prozess berichtet:
Fast 1,5 Promille Alkohol hatte ein 41-jähriger Autofahrer aus Baden-Württemberg im Blut, als er am Morgen des 7. Januar 2005 eine Massenkarambolage auf der A 7 kurz vor dem Autobahnkreuz Biebelried verursachte. Bei dem Unfall wurde eine 22 Jahre alte Frau aus Norddeutschland getötet. Zwei Wochen saß der Computerkaufmann danach in Untersuchungshaft, jetzt wurde er vom Amtsgericht Würzburg wegen fahrlässiger Tötung, vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
Nach dem Unfall, in den insgesamt acht Fahrzeuge verwickelt waren, hatte sich der angetrunkene 41-Jährige zu Fuß von der Unfallstelle entfernt, kurze Zeit später wurde er von der Polizei an einer Tankstelle im nahe gelegenen Mainfrankenpark festgenommen. Zwischen Mitternacht und zwei Uhr morgens habe er eine Flasche Wein geleert, danach ein paar Stunden geschlafen und sich dann ans Steuer gesetzt, um zu einem Bekannten nach Frankfurt zu fahren, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll.
„Relativ sicher“ habe er sich dabei trotz seiner Trunkenheit gefühlt: „Den Einfluß des Alkohols habe ich aber schon bemerkt“, gestand der Computerkaufmann.Aus Richtung Ulm kommend, verpasste er am Biebelrieder Kreuz die Ausfahrt auf die A3 nach Frankfurt. Bei der nächsten Gelegenheit kehrte er deshalb um und fuhr um kurz nach sieben Uhr morgens in Richtung Ulm wieder auf das Autobahndreieck zu, als das tragische Geschehen seinen Lauf nahm. Einen Geländewagen mit Anhänger auf der rechten Fahrspur bemerkte der 41-Jährige wegen seiner Alkoholisierung viel zu spät und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 135 Stundenkilometern auf den Anhänger auf. Durch den Aufprall geriet das Gespann ins Schleudern, der Geländewagen stürzte um und blieb quer über beide Fahrspuren auf dem Dach liegen.
Fünf nachfolgende Fahrzeuge konnten dem Hindernis zwar ausweichen, fuhren aber an der Unfallstelle ineinander. Der Fahrer eines sechsten Autos bemerkte den Unfall zu spät und raste in den Geländewagen. Dabei wurde die Beifahrerin, eine 22-jährige Frau aus Niedersachsen, aus dem Auto geschleudert und so schwer verletzt, dass sie noch an der Unfallstelle starb. Der Fahrer des letzten Fahrzeugs, ein 52-jähriger Schlosser, wurde wegen fahrlässiger Tötung per Strafbefehl rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
So glimplich kam der Verursacher der Massenkarambolage nicht davon: Zwei Wochen saß er nach dem Unfall wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, dann kam er gegen Zahlung von 10.000 Euro Kaution und eine strenge Meldeauflage auf freien Fuß. An das Geschehen nach seinem Zusammenstoß mit dem Anhänger habe er keinerlei Erinnerung mehr, sagte er 41-Jährige. Mit den Angehörigen des Opfers hat er nach dem Unfall keinen Kontakt aufgenommen, auch im Gerichtssaal versäumte er es, sich bei dem Ehemann der getöteten Frau persönlich zu entschuldigen.
Weil bereits die Untersuchungshaft einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen habe, forderte der Verteidiger eine Bewährungschance für den Angeklagten. Das Gericht schloss sich aber der Auffassung der Staatsanwaltschaft an: Eine Strafaussetzung zur Bewährung sei bei einer solchen Tat nicht möglich, betonte die Vorsitzende. Für das allgemeine Rechtsempfinden sei es nicht nachvollziehbar, wenn jemand nach einer Trunkenheitsfahrt mit tödlichen Folgen mit Bewährung davonkomme. „Das Ganze muss auch eine Abschreckungswirkung haben“, so die Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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