Kaufmann "wollte sich vorab sein Erbe sichern"
Das Amtsgericht Gemünden hatte ihn wegen Untreue und Betrug zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der Berufungsinstanz fand ein Diplom-Kaufmann aus Marktheidenfeld jetzt gnädigere Richter: Weil er sich als Betreuer fast 130.000 Euro von den Konten seines Onkels geholt hat, wurde der 42-Jährige vom Landgericht Würzburg am Montag zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. "Er wollte sich schon vorab das Erbe sichern", fasste der Vorsitzende der 2. Strafkammer, Bernd Kalus, den nicht gerade alltäglichen Fall zusammen.
Im Mai 2002 wurde der Kaufmann zum Betreuer seines Onkels bestellt, der wegen Demenz nicht mehr in der Lage war, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Teilweise übte der 42-Jährige sein Amt auch gewissenhaft aus: Über einen großen Teil des Vermögens des Onkels, rund 140.000 Euro, erstattete er dem Vormundschaftsgericht akribisch Bericht. Probleme mit der Justiz bekam er, weil er darüber hinaus vor und nach dem Tod des Onkels insgesamt 127.000 Euro in sechs Einzelbeträgen heimlich auf eigene Konten, darunter auch ein Konto auf den Namen seiner damals dreijährigen Tochter, umleitete.
Um Konten auflösen und Überweisungen durchführen zu können, musste er Dokumente fälschen oder Blanko-Unterschriften des Onkels verwenden. Nach dem Tod des alten Herrn stellte sich heraus, dass das Testament, von dem der Onkel nach Angaben des Angeklagten immer wieder gesprochen hatte, nicht existierte. Alleinerben zu gleichen Teilen wurden die Mutter und die Tante des Kaufmanns, er selbst ging leer aus. Als schließlich ein Ermittlungsverfahren wegen der verschwundenen Gelder gegen ihn eingeleitet wurde, zahlte er die abgezweigten Beträge bis auf den letzten Cent an die Erben zurück.
„Das ist ein einmaliges Fehlverhalten, niemand hatte einen Schaden“, betonte sein Verteidiger. Auch vorbestraft war der zweifache Familienvater bisher nicht. Trotzdem wurde er vom Schöffengericht in Gemünden zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nicht nur der Angeklagte, auch die Staatsanwaltschaft, der das Strafmaß noch zu niedrig war, ging gegen das Urteil in Berufung.
Vor dem Landgericht räumte der Angeklagte die Taten ein, indem er den Gemündener Schuldspruch akzeptierte und seine Berufung auf die Höhe der Strafe beschränkte. Zwar beantragte Staatsanwalt Boris Raufeisen erneut drei Jahre und sechs Monate Gefängnis, dabei spielte die Strafkammer aber nicht mit: Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen, der 42-Jährige unter Aufhebung des drakonischen Urteils aus Gemünden zu zwanzig Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
„Das ist tat- und schuldangemessen. Wir haben bei den Wirtschaftsstrafkammern vergleichbare Fälle in Hülle und Fülle“, sagte der Vorsitzende. Bei der Strafzumessung durch das Landgericht spielte eine Tatsache eine entscheidende Rolle: Obwohl er damals arbeitslos und finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet war, verbrauchte der 42-Jährige das Geld nicht für sich und seine Familie, sondern ließ es unangetastet. Dadurch war er in der Lage, den gesamten Betrag auf Heller und Pfennig zurückzuzahlen. „Er hat das Geld nur gehortet“, sagte Kalus.
Außerdem sei dem Amtsgericht Gemünden „ein bedeutender Fehler unterlaufen“: Bei der ersten Überweisung in Höhe von 45.000 Euro war der Onkel nämlich noch am Leben. Eine solche Tat im Familienkreis wird laut Gesetz nur auf Antrag verfolgt. Ein solcher Strafantrag von Seiten der Familie liegt aber nicht vor: „Das hat der Amtsrichter übersehen“, erläuterte Kalus. Als Bewährungsauflage muss der 42-Jährige 1.000 Euro in 20 Raten á 50 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Das muss der Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft sicher erst einmal verdauen", meinte der Vorsitzende.
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