Erfolgloser Erpresser wieder wegen Mord vor Gericht
Hat ein 56-jähriger Kaufmann aus Oberfranken vor fünf Jahren eine Tramperin erstochen und ausgeraubt? Den zweiten Anlauf, dem Ex-Manager einer Porzellanfabrik diese Tat nachzuweisen, startet am heutigen Dienstag das Würzburger Landgericht.
Der Angeklagte soll Ende September 2001 eine 51-jährige Geschäftsfrau als Anhalterin in seinem PKW mitgenommen und anschließend mit mehreren Messerstichen getötet haben. Die Leiche der Frau wurde am 6. Oktober 2001 an einem Waldrand in der Nähe von Kulmbach im Gebüsch gefunden. Den Mord soll der 56-Jährige laut Anklage begangen haben, um an die 400 D-Mark Reisegeld der Frau zu kommen.
Das Landgericht Bayreuth hatte den Kaufmann im Juni 2004 nach einem Indizienprozess vom Vorwurf des Mordes in Tateinheit mit Raub freigesprochen. Nach Revision der Staatsanwaltschaft hob der Bundesgerichtshof den Freispruch auf und verwies das Verfahren zur Neuverhandlung an das Schwurgericht in Würzburg.
Der Angeklagte hat inzwischen als erfolgloser Erpresser für Schlagzeilen gesorgt: Nach dem Freispruch in Bayreuth forderte er aus Geldnot im Herbst 2004 unter dem Namen des italienischen Freiheitskämpfers „Garibaldi“ vier Millionen Euro vom Mineralöl-Konzern Shell. Andernfalls werde er Molotow-Cocktails von Autobahnbrücken werfen und Brandanschläge auf Shell-Anlagen verüben, drohte der 56-Jährige.
Bei einer fingierten Geldübergabe wurde er am 24. November 2004 in einer Telefonzelle bei Lüneburg verhaftet. Nach einem Geständnis wurde er im Februar 2005 vom Landgericht Hamburg wegen Erpressung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Würzburger Schwurgericht erwartet einen schwierigen Prozess und hat bisher 15 Verhandlungstage bis Ende März angesetzt.
Kommentare
[antworten]
Wikipedia:
"Trampen, gelegentlich auch Autostopp oder per Anhalter fahren (englisch Hitchhiking) ist die kostenlose Mitreise in einem fremden Kraftfahrzeug."
Der Leser soll möglichst schon beim Lesen des ersten Satzes verstehen, worum es geht. Wäre es ihnen lieber, wenn der Name des Opfers verwendet wird?
Keine Tramperin [antworten]
Wer über die Hindergründe gründlich recheriert hat,weiß,daß es sich nicht um eine "Tramperin" im
eigentlichen Sinne handelt. Die Getötete hatte keine andere Möglichkeit, vom Grenzübergang Hegyeshalom wegzukommen, und hat aus einer Notsituation heraus, diesen jetzt Beschuldigten
um Mitnahme gebeten. Also nicht den "Daumen gesteckt" !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Vielleicht schafft es ja mal irgendein Schreiberling, einen Text zu diesem Vorfall zu schreiben, der ohne das Wort Anhalterin/ Tramperin auskommt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!