Anwalt "beruflich im Drogengeschäft"
Schon wieder gibt es eine amüsante Begebenheit über diese Würzburger Strafverteidiger-Kanzlei zu berichten: Beim letzten Mal behauptete ein Anwalt in einem Plädoyer, es habe in seiner Kanzlei, die unter anderem auf die Verteidigung von BtM-Konsumenten, -Besitzern, -Erwerbern und -Händlern spezielisiert ist, noch nie "Haschisch von so schlechter Qualität" gegeben.
Dieses Mal sorgte eine Vorsitzende Richterin des Würzburger Amtsgerichtes für Erheiterung bei den Eingeweihten: Bei ihrer Urteilsbegründung sagte sie nämlich wörtlich, sie sei - im Gegensatz zum Senior-Chef besagter Kanzlei - nicht "beruflich im Drogengeschäft".
Warum der Herr S. dann aber noch so häufig im Sitzungssaal zu sehen ist? Vielleicht verdienen Strafverteidiger doch besser als ich dachte.
Kommentare