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Aids-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis

2007-01-18 @ 07:51 in Juristisches

Keine Sicherungsverwahrung für einen HIV-positiven Kenianer: Das Würzburger Landgericht hat den 38-Jährigen am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Mann hatte mit mindestens sechs Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne sie zuvor über seine Infektion mit dem Aids-Erreger aufzuklären. Das war „unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos“, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Rainer Gündert.

Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen versuchten Totschlags eine Haftstrafe von acht Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung für den Discjockey beantragt. Einen Tötungsvorsatz konnte das Gericht im Verhalten des Afrikaners aber nicht erkennen: Nur die Ansteckung mit dem HI-Virus, nicht aber den Tod seiner Sex-Partnerinnen habe der Mann billigend in Kauf genommen.

Trotzdem wäre laut Gündert eine Sicherungsverwahrung des Kenianers durchaus in Betracht gekommen, die formellen Voraussetzungen liegen vor. Dass sich das Gericht zu dieser Maßnahme nicht entschließen konnte, liegt an einer früheren Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Im Jahr 2002 hatte ein Würzburger Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren wegen der gleichen Vorwürfe gegen den 38-Jährigen eingestellt.

Das war aus Sicht des Angeklagten so zu verstehen, dass sein Verhalten nicht so schlimm sein kann“, sagte Gündert. Wäre der Angeklagte schon damals bestraft worden, wäre jetzt wahrscheinlich Sicherungsverwahrung verhängt worden. So blieb es bei fünf Jahren wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung in einem Fall sowie neunfacher versuchter Körperverletzung.

Zwar haben sich zwei Frauen bei dem Afrikaner mit dem Aids-Erreger infiziert, nur einer dieser Fälle fällt aber zweifelsfrei in den angeklagten Zeitraum. In einem weiteren Anklagepunkt wurde der Kenianer freigesprochen.

Das Verhalten des 38-Jährigen, der nur dann ein Kondom benutzte, wenn die Frauen es ausdrücklich von ihm verlangten, sei durch nichts zu entschuldigen, betonte der Vorsitzende. Schließlich wusste der dunkelhäutige Discjockey mit den vielen Frauengeschichten seit Herbst 1998, dass er sich beim Urlaub in seiner Heimat bei einer deutschen Frau mit dem HI-Virus infiziert hatte. Außerdem wurde er vom Gesundheitsamt ausführlich aufgeklärt und vom Ordnungsamt der Stadt Würzburg dazu verpflichtet, seinen Intimpartnerinnen die Ansteckungsgefahr vor dem ersten Geschlechtsverkehr zu offenbaren.

Genau das tat der 38-Jährige, dem bei der Urteilsverkündung die Tränen kamen, aber nicht. Wegen seiner Medikamente hatte er zeitweise eine sehr niedrige oder gar eine nicht nachweisbare Viruslast und ist deshalb wohl von einer niedrigen Ansteckungsgefahr ausgegangen. „Er hat die Ansteckung der Frauen nicht angestrebt“, so der Vorsitzende.

Zu Gunsten des Kenianers wertete das Gericht auch das Verhalten einiger Frauen: Sie hatten auch dann noch ohne Kondom Sex mit ihm, als sie längst von seiner HIV-Infektion wussten. „Das ist in Zeiten der Aids-Aufklärung nicht nachvollziehbar“, sagte Gündert.

Ob die Sache mit dem gestrigen Urteil beendet ist, muss abgewartet werden. Im Verlauf des vierwöchigen Prozesses haben sich drei weitere Frauen gemeldet, mit denen der Afrikaner wohl auch ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte.

„Wir werden wahrscheinlich eine weitere Anklage erheben“, kündigte Leitender Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann an. Ob seine Behörde gegen das Urteil Revision einlegen wird, müsse erst geprüft werden: „Ich bin der Meinung, dass Sicherungsverwahrung möglich gewesen wäre.“

Rechtsanwältin Angelika Vöth, die eines der beiden HIV-positiven Opfer vertritt, war mit dem Strafmaß zufrieden: „Meiner Mandantin war es wichtig, dass er aus dem Verkehr gezogen wird, damit er keine weiteren Frauen anstecken kann.“

Ebenfalls mit dem Strafmaß einverstanden ist Verteidiger Hanjo Schrepfer, der dreieinhalb Jahre Haft gefordert hatte: „Das Urteil ist ein deutliches Signal an alle HIV-Infizierten, nicht leichtfertig mit ihrer Krankheit umzugehen.“

Kommentare

[antworten]

@moshe:

Wer jetzt immer noch nicht verstanden hat, warum sich der Mann strafbar gemacht hat, der hat entweder die Artikel nicht richtig gelesen oder will (kann?) es nicht verstehen.

geschrieben von schreibmaschine @ 10:39, 2007-01-22

Wovon sie besonders schwärmt, [antworten]

wenn es wieder aufgewärmt.

Das ist zu lang her, um jetzt noch mal aufgetischt zu werden. Ein Link auf meinen Blog wäre damals nicht schlecht gewesen. :-)

geschrieben von Al Gore @ 07:51, 2007-01-22

[antworten]

Lieber Al Gore, liebe Schreibmaschine,

bedauerlicherweise ist Ihnen ein erheblicher Fehler unterlaufen,

zu behaupten jemand wurde beleidigt, wo konstruktive Kritik erfolgte, ist falsche Verdächtigung und seinerseits ein Straftatbestand. Tatsachenbehauptungen und Kritiken an Handlungsweisen werden vom Beleidigungstatbestand ausgeschlossen. Richtig ist, dass es ihr Blog ist und sie selbstverständlich frei darüber entscheiden können was davon veröffentlicht.

Aber wozu dann die Möglichkeit einen Artikel zu kommentieren?

Gesellschaftliche Reife besteht auch darin, sehr kritische Kommentare zu zu lassen, sicherlich aber nicht darin fremde Meinungen bzw. Tatsachen als Quatsch zu bezeichnen.

Falsch ist, dass Menschen die freie Meinungsäußerung für sich beanspruchen, häufig andere damit beleidigen wollen:

Beleidigung ist ein Ausdruck der Mißachtung gegenüber der betreffenden Person. Äußert man jedoch Mißachtung gegenüber der Handlungsweise der betreffenden Person, so ist das Kritik und von der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Beleidigung ist z.B. wenn ein Roland Freisler den Angeklagten Klapproth in der Gerichtsverhandlung des Volksgerichtshofes als "schäbigen Lumpen" bezeichnet. (Wurde in Deutschland im Übrigen nie strafrechtlich verfolgt, hat auch mangels gesellschaftlicher Reife niemand angezeigt)

Aber kommen wir nochmals zum Thema:

Ist jemand der Frauen mit HIV anstecken kann nun wirklich eine Gefahr für die Allgemeinheit (hier die Frauen) und muss deshalb für fünf Jahre weggesperrt werden?

Kann es sein dass die betroffenen Frauen von dem Kenianer verführt wurden, wie einst Adolf Hitler das deutsche Volk?

Oder haben sich die Frauen einfach verführen lassen und hinterher einfach behauptet, sie haben von dessen Erkrankung nichts gewusst.

Nicht wissen wollen ist die einfachste Möglichkeit um sich von der eigenen Schuld rein zu waschen und einen Sündenbock dafür zu finden. Denn so schließt man auf dubiosem Umweg sämtliche Vorsatzformen einfach nur aus.

Was passiert eigentlich mit der Frau die den Kenianer angesteckt hat, wird die auch für 5 Jahre im Gefängnis sitzen?

Schließlich wäre die Gefahr andere anzustecken nicht geringer als bei dem Kenianer.

Vielleicht hat mal jemand der gesellschaftliche Reife für sich beansprucht, hierauf eine auch wirklich gesellschaftlich reife Antwort?

Gruß

Moshe

geschrieben von Moshe @ 02:06, 2007-01-22

[antworten]

Al ;-)

Ich glaube ich muss meinen Gerichtsbericht in Sachen Moritz K. doch mal irgendwann hier veröffentlichen ...

geschrieben von schreibmaschine @ 23:48, 2007-01-21

My Blog is my castle [antworten]

Hallo, hallo! Jeder kann in seinem eigenen Blog Kommentare löschen wie er lustig ist. Und wenn es die Meinung komplett in eine bestimmte Richtung lenken sollte.
Wie wäre es, sie machen Ihren eigenen Blog auf und beleidigen dort Leute... Sie sollten nur bedenken, dass es neben einer Anzeige auch eine Abmahnung von übereifrigen Anwälten geben kann, die dann mehr kostet als alles andere. Viel Spaß!

geschrieben von Al Gore @ 19:02, 2007-01-21

[antworten]

Nicht wenn sie eine bestimmte Grenze überschreiten, die in diesem Fall ich festlege.

Dies hier ist mein Blog, also entscheide ich, wie weit die Meinungsäußerung gehen darf. Wenn einzelne Äußerungen den Betreffenden persönlich gegenüber geäußert worden wäre, hätte es wahrscneinlich eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegeben. Das ist eine Grenze, die freie Meinungsäußerung nicht überschreiten darf - schon gar nicht, wenn die Angesprochenen es nicht mitbekommen und sich nicht wehren können.

Und außerdem waren die darin geäußerten Vorwürfe neben den persönlichen Angriffen regelrechter Quatsch. Auch ihre Formulierungen sprechen für sich, da ist Quatsch wohl noch ein eher höflicher Ausdruck.

Es ist zudem typisch, dass häufig Menschen die freie Meinungsäußerung für sich beanspruchen, die andere beleidigen wollen. Solchen Menschen fehlt es an gesellschaftlicher Reife - vor allem wenn sie dann auch noch unter irgendwelchen erfundenen Namen schreiben.

geschrieben von schreibmaschine @ 18:37, 2007-01-21

angeblich unhnaltbare ud persönliche Angriffe [antworten]

Liebe Schreibmaschine,

eigentlich sollte es doch selbstverständlich sein, dass man seine Meinung frei äußert. Oder warum hat man diesen Kommentar einfach gelöscht?

Hat man den Kommentar deshalb gelöscht, weil man die Meinung in eine bestimmte Richtung lenken möchte?

Schon mal etwas von Demokratie gehört ?

Offensichtlich nicht, denn die ist ja in Deutschland nach wie vor verhasst und wird wo es nur geht von der Justiz durch vorauseilenden Gehorsam, Rechtsbeugung, Justizkumpanei untergraben.

Die Deutschen haben es halt noch nicht verwunden, dass Ihnen die Demokratie durch die USA aufgezwungen wurde. Aber umgehen könnt ihr damit auch nicht!

Ihr spielt Demokratie bringt gleichzeitig eure Mißachtung gegen die USA in die Öffentlichkeit und beruft euch immer nach dem selben Schema, dann auf Demokratie und freie Meinungsäußerung, wenn es darum geht vorauseilenden Gehorsam zu üben!

Aufgrund des verlorenen zweiten Weltkriegs und der Verlust der Souverenität, sind persönliche Kritiken nun mal ein Bestandteil freier Meinungsäußerung auch wenn dieses Forum dies partout nicht einsehen will! Es mangelt an der konkreten Einsichtsfähigkeit, freie Meinungsäußerung zu zulassen und damit an Demokratie-Reife.

Gruß

Moshe Grünbaum

geschrieben von Moshe Grünbaum @ 15:34, 2007-01-21

So geht es nicht [antworten]

Der erste Kommentar zu diesem Artikel wurde wegen der darin enthaltenen unhaltbaren und persönlichen Angriffe gelöscht.

schreibmaschine

geschrieben von schreibmaschine @ 08:41, 2007-01-19