Abschied vom "tell-it.net"
Die "schreibmaschine" ist nach elf Monaten und über 200 Texten umgezogen - vom tell-it.net, wo ich trotz meiner vergleichsweise bescheidenen Zugriffszahlen den Rekord halte, auf meinen eigenen Webspace.
Ab sofort geht es unter
woetzel.info
weiter und zwar zum Einstieg mit dem neuesten Teil des Würzburg-Rätsels.
Wir sehen uns!
Anwalt "beruflich im Drogengeschäft"
Schon wieder gibt es eine amüsante Begebenheit über diese Würzburger Strafverteidiger-Kanzlei zu berichten: Beim letzten Mal behauptete ein Anwalt in einem Plädoyer, es habe in seiner Kanzlei, die unter anderem auf die Verteidigung von BtM-Konsumenten, -Besitzern, -Erwerbern und -Händlern spezielisiert ist, noch nie "Haschisch von so schlechter Qualität" gegeben.
Dieses Mal sorgte eine Vorsitzende Richterin des Würzburger Amtsgerichtes für Erheiterung bei den Eingeweihten: Bei ihrer Urteilsbegründung sagte sie nämlich wörtlich, sie sei - im Gegensatz zum Senior-Chef besagter Kanzlei - nicht "beruflich im Drogengeschäft".
Warum der Herr S. dann aber noch so häufig im Sitzungssaal zu sehen ist? Vielleicht verdienen Strafverteidiger doch besser als ich dachte.
Hundt warnt vor überhöhten Lohnforderungen
Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt hat vor Beginn der neuen Tarifrunde die „extrem überhöhten Lohnforderungen aus dem Gewerkschaftslager“ mit Nachdruck zurückgewiesen. „Auch in der kommenden Lohnrunde kann nur das verteilt werden, was vorher erwirtschaftet wurde“, sagte Hundt am Donnerstagabend vor der Industrie- und Handelskammer in Würzburg.
Zentrale Aufgabe der Tarifparteien müsse es sein, den aktuellen wirtschaftlichen Aufschwung zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Die positive konjunkturelle Entwicklung dürfe nicht durch überhöhte Lohnerhöhungen gefährdet oder gar beendet werden, betonte der Arbeitgeberpräsident: „Lohnsteigerungen müssen sich am gesamtwirtschaftlichen Produktivitätszuwachs orientieren. Die derzeit bekannt werdenden Erwartungen der Gewerkschafter stimmen mich nicht gerade optimistisch.“
Der Bundesregierung warf Hundt vor, ihre Reformanstrengungen blieben weit hinter dem zurück, was für eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung notwendig sei. Statt dessen sei die Politik auf dem Weg, mit teuren und wirkungslosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen die schweren Fehler der 1990er Jahre zu wiederholen. Es sei absolut falsch, Arbeitslose massenweise auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler „massenweise im zweiten und dritten Arbeitsmarkt zu verstecken“.
Der Arbeitgeberpräsident appellierte außerdem an die Koalitionsfraktionen, an den Einspar-Elementen der Gesundheitsreform ohne Abstriche festzuhalten: „Sonst ist es besser, auf die Gesundheitsreform ganz zu verzichten“, sagte Hundt.
Militärischer Drill als Strafe für Zwölfjährige
Militärischer Drill für eine Zwölfjährige: Weil er seine Stieftochter aus erzieherischen Gründen wie einen Armee-Rekruten behandelt hat, muss ein 31-jähriger US-Amerikaner aus dem Kreis Würzburg 8.000 Euro Geldbuße bezahlen.
Der Mann zwang das Mädchen, eineinhalb Kilometer zu joggen, während er mit dem Fahrrad hinterher fuhr. Außerdem musste sie auf offener Straße Liegestütze machen. Als sie nicht mehr weiterlaufen wollte, wurde sie vom Stiefvater durch Schläge mit einem Gürtel angetrieben.
Am Donnerstag musste sich der Mann wegen Nötigung und Misshandlung Schutzbefohlener vor dem Würzburger Amtsgericht verantworten. „Ich kenne die deutschen Gesetze nicht. In Amerika wäre so etwas keine Kindesmisshandlung“, behauptete er. Er wollte seine Stieftochter bestrafen, weil sie im Schulbus eine Erstklässlerin belästigt und eingeschüchtert hatte.
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Misshandlung unter Jugendlichen: Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung
Nase
gebrochen, mit der Zigarette verbrannt, Kopf unter Wasser getaucht:
Als treibende Kraft hinter den brutalen
Misshandlungen einer Schülerin ist eine 16-Jährige aus
Ochsenfurt (Kreis Würzburg) am Dienstag vom Amtsgericht Würzburg
zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das
Opfer wurde auch gezwungen, dreimal von der zwölf Meter hohen
Ochsenfurter Mainbrücke in den Fluss zu springen.
Der
Angeklagten „war aus nichtigem Anlass jedes Mittel recht, das Opfer
brutal zu quälen“, sagte der Vorsitzende Richter Peter
Wohlfahrt. Nach den Erkenntnissen des Jugendschöffengerichts hat
das Opfer schlecht über eine Bekannte der Angeklagten
gesprochen.
Das reichte der 16-Jährigen, um das andere Mädchen
im Beisein einer ganzen Gruppe Jugendlicher stundenlang zu quälen.
Auf dem Schulhof kam es zu einem brutalen Kniestoß ins Gesicht,
bei dem die Nase der Schülerin brach. Einige Zeit später
trat ihr die Angeklagte erneut mit voller Wucht gegen den Kopf.
Das
Jugendschöffengericht Würzburg sah es nach einer
fünfstündigen Beweisaufnahme unter Ausschluss der
Öffentlichkeit außerdem als erwiesen an, dass die
Angeklagte zusammen mit einem weiteren Jugendlichen das Opfer mit
Zigaretten verbrannt hat. Am Ende des mehrstündigen Martyriums
wurde der Jugendlichen dann an einer Brunnenanlage mehrmals der Kopf
unter Wasser gehalten. Dabei stieß sie mit dem Kopf an den Rand
des Brunnens und verlor ein Stück Zahn. Auch mehr als ein halbes
Jahr nach der Tat trägt das misshandelte Mädchen noch
Spuren der Tat im Gesicht.
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Anwalts-Podcast: Steinchen im Cevapcici
Arbeits- und Zivilrecht
ist nicht so wirklich mein Metier, trotzdem habe ich mir diese 3
Minuten und 56 Sekunden mal in Ruhe zu Gemüte geführt:
Rechtsanwalt Thilo Reimers aus Würzburg bietet ab sofort seine
persönliche Rechtsprechungsübersicht und
„Betrachtungen zu ausgewähltem aktuellem Rechtsgeschehen“
als monatlichen Podcast im Internet an.
In der ersten Folge habe ich gelernt, dass ich sorgfältig Beweise sichern muss, wenn ich mir beim Jugoslawen einen Zahn ausbeisse: Der BGH hat laut Reimers entschieden, dass es ncht reicht zu behaupten, dass ich in meinen Cevapcici auf einen kleinen Stein gebissen habe.
Man kann die Podcasts nicht nur auf iTunes abonnieren,
sondern sich auch auf YouTube anschauen. Kollege Reimers freut sich
sicher über Feedback.
Auf jeden Fall mal was Neues ...
Weber: Beckmann regiert mit "Küchenkabinett"
Die
Stadt Würzburg wird derzeit von einem Küchenkabinett nach
dem „System Stoiber“ regiert. Das hat der Fraktionschef der
Würzburger Liste (WL), Jürgen Weber, Oberbürgermeisterin
Dr. Pia Beckmann vorgeworfen und damit den Wahlkampf schon 13 Monate
vor der Kommunalwahl 2008 eröffnet.
Weber
sprach am Sonntag vor über 50 Gästen beim Neujahrsempfang
der WL und nahm dabei kein Blatt vor den Mund. Nicht die Anzahl neuer
Bauwerke sei entscheidend für eine erfolgreiche Stadtpolitik,
sagte der Alt-Oberbürgermeister. Seiner Nachfolgerin Pia
Beckmann warf er vor, mit einem „Küchenkabinett“ an den
meisten ihrer Referenten vorbei Entscheidungen zu treffen. Die würden
dann von der „großen Koalition“ aus SPD und CSU im Stadtrat
mit knapper Mehrheit umgesetzt. Dadurch sei die Arbeit im Stadtrat
zurzeit nicht sehr effektiv: „Früher hat sich der Rat so
verstanden, dass sich in einem Wettbewerb gute Ideen durchsetzen“,
sagte Weber.
Spätestens
seit dem Bürgerentscheid in Sachen Bahnhofs-Arcaden gebe es
einen "nie gekannten Zusammenschluss aller Gruppierungen, die
eine gegensätzliche Position zu SPD und CSU haben“.
Rathausspitze und Verwaltung hätten nie ernsthaft versucht, beim
Thema Bahnhof einen Konsens zu finden. Schon Ministerpräsident
Edmund Stoiber sei daran gescheitert, dass er nicht mehr die nötige
Geduld zum Dialog aufbringe: „Wir müssen alles daran setzen,
dass das auch in Würzburg zum Scheitern verurteilt ist.“ Die
WL will die Bürger auch künftig in wichtigen Fragen
einbeziehen. Der Verein verstehe sich „als Bürgerinitiative im
Rathaus auf der Suche nach besseren Lösungen“.
(weiter)
TGW-Frauen nur in der zweiten Halbzeit gut
Nichts zu holen gab es heute Nachmittag für die Frauen der TG maxi dsl Würzburg im Heimspiel gegen den Tabellenzweiten TSV Nördlingen: „Wir hatten heute schon vor dem Spiel verloren, die Einstellung hat nicht gestimmt“, sagte Top-Scorerin Lauren Stagg (17 Punkte, 11 Rebounds) nach dem Spiel. Schon im ersten Viertel kauften die Gäste mit ihren fünf Ex-Erstligaspielerinnen dem Aufsteiger (ohne Caroline Seiler und Mareike Nöth) den Schneid ab und gingen mit 21:9 in Führung.
Erst danach fanden die TGW-Korbjägerinnen (im Bild Tina Schulz, Foto (c) PW) langsam zu ihrem Spiel, ließen aber vor allem in der Offensive die nötige Kaltschnäuzigkeit vermissen. Am Ende fanden nur 25 Prozent der Würzburger Würfe den Weg in den Nördlinger Korb. „Meine Spielerinnen hatten zu viel Respekt“, meinte TGW-Coach Janet Fowler-Michel, die am Sonntag die erste Niederlage ihrer kurzen Trainer-Karriere hinnehmen musste.
Dabei hatte die TGW laut Statistik 16 Wurfchancen mehr als die Gäste, vergab aber zu viele ihrer Möglichkeiten. Allen voran Flügelspielerin Aniko Hushegyiova, die viel zu selten den direkten Weg zum Korb suchte und bei ihren Würfen aus der Halbdistanz glücklos agierte.
(weiter)
Des Würzburg-Rätsels fünfzehnter Teil
Ich
habe es geschafft: Es war wie bei der letzten Frage gar nicht so
einfach, eine Aufgabe zu finden, um den heute gesuchten Buchstaben
(er steht im Lösungswort an zweiter Stelle) ins Würzburg-Rätsel
reinzubringen.
Ich
bin übrigens ganz zufrieden, dass das Rätsel inzwischen
rund 50 Stamm-Leser gefunden hat – Tendenz steigend. Ich werde auf
jeden Fall weitermachen, wenn das aktuelle Lösungswort geknackt
ist.
Noch
einmal eine kurze Zusammenfassung: Gesucht wird ein Lösungswort
mit 13 Buchstaben, drei Gewinner lade ich auf ein Kaltgetränk
ins Gehrings ein. Wer gewinnen möchte, muss aber nicht nur zu
den ersten drei Einsendern des Lösungswortes per e-Mail gehören,
sondern auch die Antworten auf die dreizehn Fragen in seiner Mail
stehen haben.
Wenn
es außer Al Gore und Tobias keine Einsender mit allen richtigen
Lösungen geben sollte, dann gewinnen die, die die meisten
Antworten richtig haben. Die Mail-Adresse für die Lösungen
ist schon eingerichtet, wird aber erst beim nächsten Mal bekannt
gegeben.
Jetzt
endlich die heutige Frage: Welches nicht ganz unumstrittene Projekt
soll demnächst an dieser Stelle in Angriff genommen werden?
Gesucht wird der Anfangsbuchstabe.
Mordprozess: Es geht ins Detail
Wie
von der Verteidigung angekündigt, hat der Angeklagte im Prozess
um den Raubmord an einer 51-jährigen Anhalterin vor dem
Würzburger Landgericht auch am zweiten Verhandlungstag keine
Angaben zur Sache gemacht. Lediglich über seine persönlichen
Verhältnisse und seinen beruflichen Werdegang berichtete der
56-jährige ehemalige Manager einer oberfränkischen
Porzellan-Manufaktur.
Bevor
er sich 1995 den Arbeitsplatz bei der weltbekannten
Firma aussuchte, hatte der Kaufmann schon für eine Vielzahl
großer Firmen gearbeitet. Zu jener Zeit verdiente der zweifache
Familienvater nach eigenen Angaben bis zu 20.000 D-Mark netto im
Monat. Sein Abstieg begann, als er den Entschluss fasste, sich
selbstständig zu machen. Er steckte viel Geld in Call-Center in
der Türkei und Ungarn und verlor dabei 700.000 Mark. Heute hat
er rund 450.000 Euro Schulden.
„2003
wollte ich ein neues Geschäft aufbauen, dann wurde ich
verhaftet. Das Geld ist verloren“, sagte der 56-Jährige.
Verhaftet wurde er als Tatverdächtiger im Mordfall einer 51
Jahre alten Geschäftsfrau, deren Leiche am 6. Oktober 2001 im
Kreis Kulmbach in der Nähe der Autobahn gefunden wurde. Der
Körper lag eine Woche lang vollständig bekleidet und mit
der Handtasche über der Schulter unter einem Wacholdergebüsch.
(weiter)
TGW-Frauen wollen auch gegen Nördlingen gewinnen
Schwere
Aufgabe für die Frauen der TG maxi dsl Würzburg: Gegen den
Tabellenzweiten TSV Nördlingen wollen Neu-Trainerin Janet
Fowler und ihre Korbjägerinnen (im Bild: Jasmin Fantl und rechts Aniko Hushegyiova im Spiel gegen Jena, Foto (c)PW) ihre jüngsten Erfolge in der
Zweiten Liga Süd fortsetzen.
Seit die Kanadierin das Amt von
Ludovit Karpil übernommen hat, hat die TGW zweimal gewonnen,
zuletzt gab es beim Tabellennachbarn in Viernheim den ersten
Auswärtssieg der Saison. Mit Nördlingen erwartet die
TGW-Frauen am Sonntag (15.45 Uhr, Sportzentrum Feggrube) allerdings
ein Gegner, der in der bisherigen Spielzeit nur gegen Spitzenreiter
Ludwigsburg verloren hat.
Im Hinspiel hielt die TGW überraschend
gut mit, unterlag am Ende aber mit 65:80. Abteilungsleiter Jürgen
Cymara ist trotzdem optimistisch, dass die Erfolgsserie fortgesetzt
werden kann: „Nördlingen fährt am Sonntag ohne Punkte
nach Hause!“
(weiter)
Aids-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis
Keine
Sicherungsverwahrung für einen HIV-positiven Kenianer: Das
Würzburger Landgericht hat den 38-Jährigen am Mittwoch
wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb
Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Mann hatte mit mindestens sechs
Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne sie zuvor über
seine Infektion mit dem Aids-Erreger aufzuklären. Das war
„unverantwortlich, egoistisch und rücksichtslos“, sagte der
Vorsitzende des Schwurgerichts, Rainer Gündert.
Die
Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen versuchten Totschlags
eine Haftstrafe von acht Jahren mit anschließender
Sicherungsverwahrung für den Discjockey beantragt. Einen
Tötungsvorsatz konnte das Gericht im Verhalten des Afrikaners
aber nicht erkennen: Nur die Ansteckung mit dem HI-Virus, nicht aber
den Tod seiner Sex-Partnerinnen habe der Mann billigend in Kauf
genommen.
(weiter)
Heute Urteil im Würzburger "HIV-Prozess"
Im Prozess um die Ansteckung mehrerer Frauen mit dem
HI-Virus will die Schwurgerichtskammer des Würzburger
Landgerichts heute um 14 Uhr ihr Urteil verkünden. Die
Staatsanwaltschaft hat beantragt, einen mit dem Aids-Erreger
infizierten 38-jährigen Kenianer zu acht Jahren Gefängnis
mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen.
Der
Angeklagte soll in den Jahren 2000 bis 2005 mit mindestens sechs
Frauen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren ohne Kondom geschlafen
haben, ohne sie vorher über seine HIV-Infektion zu informieren.
Den Großteil der Taten hat er eingeräumt. Die
Anklagebehörde sieht dadurch den Tatbestand des versuchten
Totschlags sowie der vollendeten und versuchten gefährlichen
Körperverletzung erfüllt.
Zwei der bisher bekannten Opfer
wurden mit dem HI-Virus infiziert. Die anderen vier jungen Frauen
hatten Glück, obwohl sie teilweise auch in Kenntnis der
Ansteckungsgefahr ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem
Angeklagten hatten. Diese Tatsache ist für die Verteidigung von
entscheidender Bedeutung für die Höhe der Strafe. Der
Anwalt des Afrikaners hat eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren
wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Update: Das Schwurgericht hat den Afrikaner wegen vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, keine Sicherungsverwahrung.
Mordprozess: Verteidiger braucht Unterbrechung
Nur
kurz war der erste Tag im Prozess um den Raubmord an einer
51-jährigen Anhalterin vor dem Würzburger Landgericht: Auf
Antrag der Verteidigung unterbrach das Schwurgericht die Verhandlung bis Donnerstag. Dem 56-jährigen Angeklagten wird
vorgeworfen, Ende September 2001 einer Frau aus Baden-Württemberg
die Kehle durchgeschnitten und ihr 400 D-Mark geraubt zu haben.
Gefunden
wurde die Leiche des Opfers am 6. Oktober 2001 am Waldrand nahe der
Autobahn bei Thurnau (Kreis Kulmbach). Mit einem scharfen Gegenstand,
vermutlich einem Messer, habe der Angeklagte der 51-jährigen
Geschäftsfrau aus Baden-Württemberg „mehrere massive
Schnitte am Hals“ zugefügt und die Luftröhre durchtrennt,
so Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager. Es ist bereits der zweite
Versuch der Anklagebehörde, dem 56-jährigen Kaufmann die
Tat nachzuweisen: Im Juni 2004 wurde er vom Landgericht Bayreuth in
gleicher Sache freigesprochen. Damit war der Bundesgerichtshof nicht
einverstanden. Das Landgericht habe die Beweise nicht richtig
gewürdigt, befanden die Karlsruher Richter nach Revision der
Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.
(weiter)
Erfolgloser Erpresser wieder wegen Mord vor Gericht
Hat
ein 56-jähriger Kaufmann aus Oberfranken vor fünf Jahren
eine Tramperin erstochen und ausgeraubt? Den zweiten Anlauf, dem
Ex-Manager einer Porzellanfabrik diese Tat nachzuweisen, startet am
heutigen Dienstag das Würzburger Landgericht.
Der Angeklagte soll Ende
September 2001 eine 51-jährige Geschäftsfrau als Anhalterin
in seinem PKW mitgenommen und anschließend mit mehreren
Messerstichen getötet haben. Die Leiche der Frau wurde am 6.
Oktober 2001 an einem Waldrand in der Nähe von Kulmbach im
Gebüsch gefunden. Den Mord soll der 56-Jährige laut Anklage
begangen haben, um an die 400 D-Mark Reisegeld der Frau zu kommen.
Das Landgericht Bayreuth hatte den Kaufmann im Juni 2004 nach einem
Indizienprozess vom Vorwurf des Mordes in Tateinheit mit Raub
freigesprochen. Nach Revision der Staatsanwaltschaft hob der
Bundesgerichtshof den Freispruch auf und verwies das Verfahren zur
Neuverhandlung an das Schwurgericht in Würzburg.
Der Angeklagte
hat inzwischen als erfolgloser Erpresser für Schlagzeilen
gesorgt: Nach dem Freispruch in Bayreuth forderte er aus Geldnot im
Herbst 2004 unter dem Namen des italienischen Freiheitskämpfers
„Garibaldi“ vier Millionen Euro vom Mineralöl-Konzern Shell.
Andernfalls werde er Molotow-Cocktails von Autobahnbrücken
werfen und Brandanschläge auf Shell-Anlagen verüben, drohte
der 56-Jährige.
Bei einer fingierten Geldübergabe wurde er
am 24. November 2004 in einer Telefonzelle bei Lüneburg
verhaftet. Nach einem Geständnis wurde er im Februar 2005 vom
Landgericht Hamburg wegen Erpressung zu vier Jahren Gefängnis
verurteilt. Das Würzburger Schwurgericht erwartet einen
schwierigen Prozess und hat bisher 15 Verhandlungstage bis Ende März
angesetzt.
Sparsamer Bürgermeister muss zahlen
Weil
er der Gemeindekasse 5.000 Euro Kosten ersparen wollte, muss der
Bürgermeister einer Marktgemeinde im Kreis Würzburg jetzt
in die eigene Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem
56-Jährigen „Unerlaubtes Betreiben einer Anlage“
vorgeworfen. Gegen Zahlung von 750 Euro Geldauflage stellte das
Amtsgericht Würzburg das Strafverfahren ein. Gegen
einen Strafbefehl über 60 Tagessätze á 50 Euro
(3.000 Euro) Geldstrafe hatte der Bürgermeister zuvor Einspruch
eingelegt, deshalb wurde der Fall vor dem Strafrichter verhandelt.
Stein des Anstoßes war im wahrsten Sinne des Wortes die
Ablagerung von rund 200 Tonnen Straßenaufbrauchmaterial, das
der Rathauschef auf einem Grundstück der Gemeinde lagern ließ,
ohne dafür die erforderliche Genehmigung beim Landratsamt
einzuholen. Nur Ablagerungen unter 100 Tonnen, die maximal ein Jahr
gelagert werden, bedürfen keiner Genehmigung. „Das war mir
nicht bekannt“, meinte der Bürgermeister.
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Kaufmann "wollte sich vorab sein Erbe sichern"
Das
Amtsgericht Gemünden hatte ihn wegen Untreue und Betrug zu
dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der Berufungsinstanz
fand ein Diplom-Kaufmann aus Marktheidenfeld jetzt gnädigere
Richter: Weil er sich als Betreuer fast 130.000 Euro von den Konten
seines Onkels geholt hat, wurde der 42-Jährige vom Landgericht
Würzburg am Montag zu einem Jahr und acht Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. "Er
wollte sich schon vorab das Erbe sichern", fasste der Vorsitzende
der 2. Strafkammer, Bernd Kalus, den nicht gerade alltäglichen
Fall zusammen.
Im Mai 2002 wurde der Kaufmann zum Betreuer seines
Onkels bestellt, der wegen Demenz nicht mehr in der Lage war, sich
selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern. Teilweise übte
der 42-Jährige sein Amt auch gewissenhaft aus: Über einen
großen Teil des Vermögens des Onkels, rund 140.000 Euro,
erstattete er dem Vormundschaftsgericht akribisch Bericht. Probleme
mit der Justiz bekam er, weil er darüber hinaus vor und nach dem
Tod des Onkels insgesamt 127.000 Euro in sechs Einzelbeträgen
heimlich auf eigene Konten, darunter auch ein Konto auf den Namen
seiner damals dreijährigen Tochter, umleitete.
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Nullfünfer auch im Spitzenspiel siegreich

Die
Wasserballer des SV 05 Würzburg bleiben das Maß aller
Dinge in der so genannte „Aufstiegsrunde“ der Deutschen
Wasserball-Liga. Im Spitzenspiel bei der zuvor ebenfalls noch
ungeschlagenen Mannschaft von Aegir Uerdingen erzielten die
Nullfünfer am Samstag bereits im ersten Viertel sechs Treffer
und gewannen am Ende knapp mit 11:10.
Zum
„Spieler des Tages“ gewählt wurde Simon Stier (links, Foto (c)PW), der drei Tore für den SV 05 erzielte. In der
Tabelle bleiben die Würzburger mit nunmehr sieben Siegen aus
sieben Spielen unangefochtener Spitzenreiter, am kommenden Samstag
(16.30 Uhr) ist Krefeld 72 im Wolfgang-Adami-Bad zu Gast.
Des Würzburg-Rätsels vierzehnter Teil
Ich nehme mal an, dass es ein paar Leute gibt, die inzwischen schon recht ungeduldig geworden sind.
Dass es bis zu diesem Teil des Würzburg-Rätsels so lange gedauert hat, hatte (fast) nichts damit zu tun, dass ich in der vergangenen Woche sehr viel zu tun hatte. Nein, es lag vor allem daran, dass mir der Lösungsbuchstabe, den es heute zu erraten gilt, selbst einiges an Kopfzerbrechen bereitet hat.
Heute wieder mal eine Frage der Kategorie „tausend mal dran vorbeigelaufen, aber noch nie so richtig wahrgenommen“ (das gilt jedenfalls für mich – erst seit dem Beginn des Würzburg-Rätsels fallen mir solche Sachen auf).
Also: Wie heißt der gastronomische Betrieb, der im Erdgeschoss dieses hübschen denkwürdigen Baudenkmals aus den fünfziger/sechziger/siebziger (?) Jahren des vergangenen Jahrhunderts untergebracht ist?
Für das Gesamtlösungswort benötigen wir den dritten Buchstaben, dort an achter Stelle.
"Nicht den vollen Zorn über dem Angeklagten ausschütten"
Ein 41-jähriger Mann, der sich Ende Juli im Freibad von Gemünden
(Main-Spessart-Kreis) an einem 14-Jährigen vergangen hat, muss
für insgesamt drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die
Große Jugendkammer des Würzburger Landgerichts verurteilte
den Schreiner am Freitag wegen sexueller Nötigung. Einbezogen
wurde eine Verurteilung des Landgerichts Aschaffenburg wegen
sexuellem Missbrauch aus dem vergangenen November.
In
Aschaffenburg musste sich der 41-Jährige verantworten, weil er
den Sohn seiner früheren Lebensgefährtin in den Jahren 2002
und 2003 missbraucht hat. Die Taten ereigneten sich in einem Ort im
Landkreis Aschaffenburg, der Junge war dabei 13 und 14 Jahre alt. Die
genaue Zahl der Taten ließ sich nicht mehr aufklären, nach
einem Geständnis wurde der Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs
von Kindern und Schutzbefohlenen in 28 Fällen sowie Besitz von
Kinderpornografie zu drei Jahren Haft verurteilt.
Eigentlich
sollte die bereits im November 2005 erhobene Anklage gegen den
Schreiner im Juli 2006 in Aschaffenburg verhandelt werden, doch dann
fiel die Vorsitzende Richterin kurzfristig aus und der Prozess musste
verschoben werden. Wahrscheinlich kam es nur aus diesem Grund zu dem
Vorfall am 25. Juli 2006 im Freibad von Gemünden: Dort folgte
der 41-jährige Schreiner einem 14-Jährigen auf die
Toilette, drängte sich mit Gewalt zu ihm in die Kabine und
verging sich etwa 15 Minuten lang an dem Schüler.
(weiter)