Privater Investor für das Nautiland?
Die
Besucherzahlen sinken, das Defizit steigt: Nachdem sich der Stadtrat
entschlossen hat, Nautiland und Eisbahn trotzdem nicht zu schließen,
gibt es möglicherweise durch den Ausbau zum attraktiven
Freizeitbad eine Zukunft. Ein privater Investor sei interessiert,
teilte Hans Sartoris, Geschäftsführer des
Nautiland-Betreibers Stadtbau GmbH, am Montag mit: „Es gibt eine konkrete Anfrage eines Investors mit
starkem Interesse am Standort Würzburg.“
Ein
wichtiger Grund für die stetig sinkenden Besucherzahlen trotz
vergleichsweise niedriger Preise ist für Sartoris das stark
verbesserte Angebot im Umland: „Statt früher viermal ins
Nautiland gehen die Leute heute lieber einmal in die
KissSalis-Therme.“ Wer der Investor ist, der nun auch in Würzburg
möglicherweise ein attraktives Freizeitbad betreiben möchte,
will der Stadtbau-Chef nicht verraten. Es handele sich allerdings
nicht um die „Real I.S.“ Immobiliengesellschaft, die CSU-Stadtrat
Thomas Schrenk bei der Nautiland-Diskussion am Freitag ins Spiel
gebracht hat.
(weiter)
Gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist Nebenthema
Auch
in ihrem neuen Grundsatzpapier zur Familienpolitik steht die CSU
weiterhin „uneingeschränkt zum verfassungsrechtlichen Schutz
von Ehe und Familie“, betonte Bayerns Sozialministerin Christa
Stewens am Samstag bei einer Diskussionsrunde auf der Festung
Marienberg in Würzburg. Auch vor alternativen Lebensformen wie
etwa gleichgeschlechtlichen Partnerschaften habe man Achtung, „aber
das ist nur ein Nebenthema unserer Politik“, sagte Stewens.
Auf
dem Weg zum neuen Grundsatzprogramm der Christsozialen will
Generalsekretär Dr. Markus Söder (rechts) auch die Parteibasis und
die Bürger in den Diskussionsprozess einbinden. Beim ersten von
vier „Runden Tischen“ mit dem CSU-General und Sozialministerin
Stewens (links) stand die Familienpolitik auf dem Programm – passend zum
Grundsatzpapier, das am vergangenen Montag präsentiert wurde.
Darin wird die rechtliche
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zwar
weiterhin abgelehnt. Immerhin wird anerkannt, wenn „in diesen
Partnerschaften Menschen füreinander einstehen und verlässlich
Verantwortung und Sorge füreinander übernehmen“. Solche
alternativen Lebensformen seien aber „nicht das Hauptthema“ der
CSU-Familienpolitik, sagte Sozialministerin Stewens vor gut hundert
CSU-Mandatsträgern und -Mitgliedern in Würzburg.
(weiter)
Schließung des Familienbads vom Tisch
Die
befürchtete Schließung von Nautiland und Eisbahn ist
endgültig vom Tisch. Das betonten Vertreter aller
Stadtratsfraktionen bei einer Podiumsdiskussion am Freitag im
Hofbräukeller. Mit den bisher vorgestellten Varianten für
die Lösung des Problems will sich das „Aktionsbündnis für
den Erhalt von Nautiland und Eisbahn“ allerdings nicht zufrieden
geben. Sprecher Klaus Friedrich warnte den Stadtrat, eine
Entscheidung über die Zukunft von Bad und Eisbahn „über
die nächste Wahl hinauszuschleppen“.
(weiter)
Tochter mit Besenstiel verprügelt
Weil
ihre 16-jährige Tochter zum wiederholten Male viel zu spät
nach Hause kam, rastete eine vierfache Mutter aus dem Kreis
Würzburg völlig aus: Sie schlug nicht nur mit den Fäusten zu,
sondern verprügelte die Jugendliche auch mit einem Besenstiel
aus Aluminium. Deshalb saß die 35-Jährige jetzt wegen
gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank.
„Die
Situation hatte sich schon länger zugespitzt“, erklärte
die Angeklagte vor dem Amtsgericht. Eigentlich hätte
ihre halbwüchsige Tochter am Wochenende bis Mitternacht ausgehen
dürfen. Doch die 16-jährige Schülerin hatte zwei
Freunde, die für Richter Peter Wohlfahrt keine unbekannten
waren, und hielt sich nicht an ihren Zapfenstreich. „Sie kam immer
zu spät, zweimal blieb sie sogar über Nacht weg“, sagte
die allein erziehende Mutter. An einem Samstag Mitte Mai sollte die
16-Jährige deshalb bereits um 20 Uhr zuhause sein.
(weiter)
"Herrscher im Bauamt"
Im
Korruptionsprozess vor dem Würzburger Landgericht hat jetzt auch der engste
Mitarbeiter des ehemaligen Tiefbau-Leiters der Stadt Bad
Neustadt/Saale seinen Ex-Chef belastet. Nicht einmal die
Stadtbaumeisterin habe Einfluss auf den 51-Jährigen gehabt: „Er
war der Herrscher im Bauamt.“
Wie
mehrfach berichtet, legt die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen
Sachgebietsleiter Tiefbau Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und
Steuerhinterziehung zur Last. In den Jahren 2000 bis 2005 soll der
51-Jährige, der bislang lediglich wenige Fälle der
Vorteilsannahme eingeräumt hat, rund 1,2 Millionen Euro
Bestechungsgelder von Baufirmen und Architekten kassiert haben.
(weiter)
OLG mit Entscheidung im Verzug
Auch
mehr als zwei Wochen nach einem Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg
noch immer nicht darüber entschieden, ob ein 56-jähriger
Angeklagter nach über einem Jahr Untersuchungshaft freigelassen
werden muss. Der ehemalige Rechtsanwalt, der sich zusammen mit seiner
50-jährigen Ehefrau wegen Betrug und Steuerhinterziehung vor dem
Würzburger Landgericht verantworten muss, hatte mit einer
Verfassungsbeschwerde gegen seine lange Untersuchungshaft Erfolg
gehabt.
Bereits
am 5. Oktober hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das
OLG erneut über die Freilassung des 56-Jährigen entscheiden
muss. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte sitzt seit Mitte
September 2005 in der JVA Aschaffenburg, Ende Juli hatten die
Bamberger Richter die Verlängerung der Untersuchungshaft
angeordnet. Durch einen
Personalwechsel bei der für den Prozess zuständigen 6.
Strafkammer des Landgerichts Würzburg konnte der Prozess nicht
wie geplant Anfang Juni beginnen.
(weiter)
Rechtsanwälte auf der Anklagebank
Im
Mai wurde er vom Vorwurf der Beihilfe zum Betrug freigesprochen,
jetzt muss sich ein Würzburger Rechtsanwalt zusammen mit einer
Kollegin schon wieder vor Gericht verantworten. Weil sie vereinnahmte
Gelder nicht zeitnah an einen Mandanten weitergeleitet haben, legt
die Staatsanwaltschaft den beiden Juristen Untreue und Betrug in vier
Fällen zur Last.
Den
Sachverhalt räumten der 47-jährige Strafverteidiger und
seine 49 Jahre alte Kollegin vor Gericht ein: Seit 2001 war die
Kanzlei für eine nicht wirklich seriöse und mittlerweile
insolvente Partnervermittlung damit beschäftigt, ausstehende
Schulden zahlungsunwilliger Kunden einzutreiben. In den vier Fällen
der Anklage gingen dabei insgesamt mehr als 7.000 Euro auf dem
Kanzleikonto ein. Den größten Teil des Geldes ließen
die Angeklagten dort allerdings ruhen und leiteten immer wieder nur
kleine Teilbeträge an die Partneragentur weiter. Auf Mahnungen
und Zahlungsaufforderungen reagierte die Kanzlei mit Schreiben, in
denen die Firma laut Staatsanwaltschaft mehrfach über die
tatsächliche Höhe der eingegangenen Beträge getäuscht
wurde. „Dazu muss ich mich nicht äußern“, so der
Rechtsanwalt. Er geht davon aus, dass er sich trotz der zögerlichen
Weiterleitung der Gelder nicht strafbar gemacht hat. In einem Fall
dauerte es fast vier Jahre, bis die Mandantin den vollen Betrag
erhalten hatte.
(weiter)
Vergewaltigung auf dem Reiterhof
Wegen
Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch von
Kindern hat das Landgericht Würzburg am Donnerstag einen
49-Jährigen aus dem Raum Kitzingen zu drei Jahren Gefängnis
verurteilt. Dem Pferdebesitzer lag zur Last, seit Dezember 2004 auf
drei verschiedenen Reiterhöfen Mädchen und junge Frauen
zwischen 10 und 24 Jahren sexuell belästigt, betatscht und in
einem Fall eine 15-Jährige sogar mit dem Finger vergewaltigt zu
haben.
Als
Grund für seine Taten gab der wegen exhibitionistischer
Handlungen vorbestrafte Mann an, er habe sich nach Liebe und
Zärtlichkeit gesehnt, weil seine Ehefrau sich ihm verweigert
habe. „Das kann aber kein Entschuldigungsgrund dafür sein,
dass man sich an Kindern vergeht“, betonte der Vorsitzende der
Jugendschutzkammer. Mit dem bereits rechtskräftigen Urteil von
drei Jahren kam der 49-Jährige vor allem deshalb davon, weil er
sich umfassend geständig zeigte und den betroffenen Mädchen
dadurch einen Auftritt vor Gericht ersparte. Außerdem habe der
Angeklagte in allen Fällen keine Gewalt angewendet: „Er ist
nicht der typische Triebtäter und hat sich sofort zurückgezogen,
wenn die Frauen ihm die Grenzen aufgezeigt haben“, so das Gericht.
Angeklagter durfte schalten und walten
Der
ehemalige Sachgebietsleiter Tiefbau der Stadt Bad Neustadt/Saale
hatte bei seiner Tätigkeit im Bauamt offenbar weitgehend freie
Hand. „Mir sind keine Ungereimtheiten aufgefallen“, sagte
zumindest die Neustädter Stadtbaumeisterin Barbara Stüdlein
am mittlerweile elften Verhandlungstag im großen
Korruptionsprozess vor dem Würzburger Landgericht.
Insgesamt
soll der 51-jährige Ex-Tiefbauchef in den Jahren 2000 bis 2005
laut Anklage von Architekten und Bauunternehmern rund 1,2 Millionen
Euro für sein „Wohlwollen“ bei der Vergabe und der
Abwicklung von städtischen Aufträgen kassiert haben (wir
berichteten mehrfach). Bislang hat er nur einige wenige Fälle
der Vorteilsannahme eingeräumt. Im Dezember 2001 bekam er mit
Stüdlein eine neue unmittelbare Vorgesetzte. Die Zusammenarbeit
mit ihrem Tiefbau-Leiter sei sehr schwierig gewesen: „Er war sehr
kantig und sehr barsch“, sagte die Stadtbaumeisterin am Donnerstag
vor der 6. Strafkammer. Sehr eigenartig sei es ihr zum Beispiel
vorgekommen, als der Sachgebietsleiter sich heftig darüber
erregte, dass sie sich ohne Ankündigung ein Formblatt von seinem
Computer heruntergeladen hatte.
(weiter)
Geldstrafe für Computersabotage
Aus
Verärgerung über seinen Rausschmiss soll ein Informatiker
illegal in das Computersystem einer Würzburger Firma
eingegriffen, Dateien gelöscht und Passwörter verändert
haben. Jetzt wurde der 36-Jährige vom Amtsgericht Würzburg wegen
Computersabotage und „Ausspähen von Daten“ zu 4.500 Euro
Geldstrafe verurteilt.
Gut
fünf Jahre lang kümmerte sich der Angeklagte neben seinem
Informatik-Studium als freiberuflicher System-Administrator um das
Computer-Netzwerk der Firma. Weil man dort mit den geleisteten
Diensten nicht mehr zufrieden war, teilte der Geschäftsführer
des Unternehmens dem 36-Jährigen am 27. April 2005 mit, dass man
künftig auf seine Mitarbeit verzichten werde. Noch am gleichen
Nachmittag begannen die Probleme: Als erstes fehlte plötzlich
eine Datei, in der wichtige Zugangsdaten und Kennwörter
gespeichert waren. Der Zeitpunkt erschien dem Geschäftsführer
verdächtig: „Vorher hatten wir nie Probleme“, sagte der
44-Jährige im Zeugenstand.
(weiter)
Bewährung nach tödlichem Unfall
Nach
dem Amtsgericht Gemünden hat sich jetzt das Würzburger
Landgericht mit einem tödlichen Verkehrsunfall an der Staustufe
Rothenfels (Main-Spessart-Kreis) beschäftigt. Das
Schöffengericht hatte einen 26-jährigen Arbeiter in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung
und Straßenverkehrsgefährdung zu eineinhalb Jahren
Gefängnis verurteilt. Von der Berufungskammer
des Landgerichts wurde die Strafe nun doch noch zur Bewährung
ausgesetzt.
Opfer
des tragischen Unfalls war die langjährige Freundin des
Angeklagten. Die 23-Jährige saß auf dem Beifahrersitz, als
der von dem betrunkenen Arbeiter gesteuerte BMW am 3.Juli 2004 gegen
4.45 Uhr an der Staustufe Rothenfels von der Fahrbahn abkam. Mit rund
165 Stundenkilometern raste der 26-Jährige damals auf der
Staatsstraße Richtung Neustadt, das Fahrzeuf kam ins
Schleudern, stürzte erst eine zehn Meter hohe Böschung
hinunter und schließlich in den Main. Während der Fahrer
herausgeschleudert wurde und schwer verletzt überlebte, versank
seine Freundin mit dem Auto im Fluß und ertrank. (weiter)
Totschlag: Fünf Jahre Gefängnis
Fünf
Jahre Gefängnis wegen Totschlag – so lautete das
Urteil der Schwurgerichtskammer des Würzburger Landgerichts am
Ende des dreitägigen Prozesses gegen eine 24-Jährige aus dem unterfränkischen Main-Spessart-Kreis. Die Angeklagte hatte gestanden, in den frühen Morgenstunden des
11. Dezember 2005 ihren zwei Monate und drei Wochen alten Sohn
mehrmals mit dem Kopf gegen die hölzerne Strebe seiner
Kinderwiege geschlagen zu haben. Der Säugling starb an den Folgen seiner
schweren Schädelbrüche.
Das
Gericht machte sich die Ausführungen des psychiatrischen
Sachverständigen zu eigen: Die Angeklagte habe wegen einer
emotional instabilen Persönlichkeitsstörung im Zustand
eingeschränkter Schuldfähigkeit gehandelt, „sonst wäre
eine solche Tat nicht vorstellbar“, sagte der Vorsitzende Richter
Rainer Gündert. Wie fast den gesamten Prozess, so verfolgte die
Angeklagte auch die Urteilsverkündung äußerlich
ungerührt. Nur beim Plädoyer ihres Verteidigers kamen ihr
die Tränen: Nicht nur der Säugling sei zum Opfer geworden,
sagte Rechtsanwalt Emanuel Schach (Frankfurt). Seine Mandantin sei
auch „ihr eigenes größtes Opfer. Sie hat ihren Sohn
getötet, obwohl sie ihn über alles geliebt hat.“ (weiter)
Missbrauchsprozess ausgesetzt
Weil
auf Antrag der Verteidigung zunächst die Frage der
Schuldfähigkeit des Angeklagten geklärt werden soll, hat
die Jugendschutzkammer des Würzburger Landgerichts am Mittwoch
das Verfahren gegen einen 44-Jährigen aus dem
Main-Spessart-Kreis ausgesetzt. Dem zweifachen Familienvater liegt
zur Last, seinen 13 Jahre alten Cousin in mindestens 20 Fällen
sexuell missbraucht zu haben.
Einer
der Anklagepunkte ist vorerst vom Tisch: Den zeitlich ersten Fall des
Kindesmissbrauchs, an der auch der zehnjährige Sohn des
Angeklagten beteiligt gewesen sein soll, stellte das Gericht auf
Antrag des Staatsanwalts vorläufig ein. Die übrigen
Vorwürfe, die der 44-Jährige zu Beginn des Prozesses in
vollem Umfang eingeräumt hatte, sind freilich noch schlimm
genug. Immer wieder hatte der Mann mit seinem 13-jährigen Cousin
zwischen Frühjahr 2005 und Januar 2006 sexuelle Kontakte bis hin
zum Oralverkehr. (weiter)
Nur echtes Viagra funktionierte
Weil
er unerlaubt Tabletten mit dem Viagra-Wirkstoff im Internet verkauft
hat, musste ein vielfach vorbestrafter Würzburger mal wieder vor
dem Amtsgericht erscheinen. Am Montag wurde der 38-Jährige wegen
Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz zu 1.050 Euro
Geldstrafe verurteilt.
Der
Angeklagte hatte ein finanzielles Problem: Viagra ist zwar
verschreibungspflichtig, die Kosten von über zehn Euro pro
Tablette werden von den gesetzlichen Kassen aber nicht übernommen.
Als Hartz-IV-Empfänger war er deshalb dankbar, als ihm ein Mann
auf einem Musikfestival in Aschaffenburg Tabletten mit dem
Viagra-Wirkstoff zum halben Apothekenpreis anbot. Doch dann das
Problem: „Weil es kein Original war, hat es bei mir nicht so
gewirkt. Viagra funktioniert bei mir sonst einwandfrei“, sagte der
38-Jährige vor Gericht. Deshalb habe er die gekauften Pillen in
fünf verschiedenen Auktionen über ebay angeboten. „Er
wollte die Dinger nur loswerden“, so der Verteidiger.
(weiter)