Rekordverdächtige Rückfallquote
Diese
Rückfallgeschwindigkeit ist rekordverdächtig: Nicht einmal
16 Stunden nach seiner Entlassung aus längerer Strafhaft saß
ein 31 Jahre alter Asylbewerber aus Würzburg schon wieder hinter
Gittern. Obwohl er 800 Euro in der Tasche hatte, überfiel der
Mann am Abend des 11. August in der Würzburger Innenstadt eine 22-jährige
Studentin und raubte ihr die Handtasche. Deshalb wurde er gestern
erneut zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Von
Würzburg kennt er vor allem die Zentrale Aufnahmestelle für
Asylbewerber (ZAST) und die Justizvollzugsanstalt. Seit der
31-Jährige im November 2004 illegal nach Deutschland kam, hat er
die meiste Zeit im Knast verbracht. Zunächst kassierte er wegen
unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt eine kleine
Geldstrafe, im Juli 2005 traf ihn dann die volle Härte des
Gesetzes: Drei Fälle des Diebstahls waren Grund genug für
das Amtsgericht, den Asylbewerber zu eineinhalb Jahren Gefängnis
zu verurteilen.
Am
Montag saß der 31-Jährige erneut auf der Anklagebank. „Die
Strafe hat offensichtlich nichts genutzt“, sagte die Vorsitzende
des Schöffengerichts, mit der der Angeklagte schon im letzten
Verfahren Bekanntschaft gemacht hatte.
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Anwalt: Ungeschützter Geschlechtsvekehr war fahrlässig
Zumindest
bedingten Vorsatz hatte nach Auffassung der Würzburger
Staatsanwaltschaft ein mit dem HI-Virus infizierter Kenianer, als er
mit seinen deutschen Freundinnen ungeschützten
Geschlechtsverkehr hatte, ohne sie vorher über seinen Zustand zu
informieren. Deshalb wurde der 38-Jährige wegen versuchtem
Totschlag und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Verteidiger des Afrikaners hält
dagegen: Sein Mandant habe allenfalls fahrlässig gehandelt,
betont Rechtsanwalt Dr. Hanjo Schrepfer aus Würzburg.
„Er
hat gedacht, es wird schon nichts passieren“, sagt Schrepfer. Seit September 1999
wusste sein Mandant, ein 38-jähriger Musiker, dass er sich bei seiner Ex-Frau,
einer Deutschen, mit dem Erreger der immer noch unheilbaren
Immunschwächekrankheit Aids infiziert hatte. Damals wurde er vom
Ordnungsamt und vom Gesundheitsamt über die Krankheit und ihre
Folgen aufgeklärt und dazu verpflichtet, seine Intimpartner vor
dem Geschlechtsverkehr darüber zu informieren.
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Versuchter Totschlag mit Aids-Virus?
Aus
Hass und Rache soll ein HIV-infizierter Afrikaner jahrelang versucht
haben, deutsche Frauen durch ungeschützten Geschlechtsverkehr
mit dem AIDS -Erreger anzustecken. Die Würzburger Staatsanwaltschaft legt dem
38-jährigen Musiker, der seit dem 11. März in
Untersuchungshaft sitzt, versuchten Totschlag und gefährliche
Körperverletzung zur Last. Sieben Fälle sind der
Anklagebehörde bisher bekannt, zwei der sieben Frauen wurden
tatsächlich mit dem HI-Virus infiziert.
Nach
monatelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile
Anklage zum Schwurgericht gegen den in Kenia geborenen Musiker
erhoben, wie Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager am Donnerstag auf
Anfrage bestätigte. Bereits seit September 1999 soll der
38-Jährige versucht haben, das Aids-Virus durch ungeschützten
Geschlechtsverkehr auf eine Vielzahl von Sexualpartnerinnen zu
übertragen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt war ihm
bekannt, dass er mit HIV infiziert war. Der Mann geht offenbar davon
aus, dass er sich bei seiner ehemaligen deutschen Ehefrau angesteckt
hat. (weiter)
Tiefbauchef machte Druck
Der
große Korruptionsprozess gegen den ehemaligen Tiefbau-Chef der
Stadt Bad Neustadt vor dem Landgericht Würzburg ruht noch bis
kommenden Mittwoch, dafür tat sich heute Interessantes in
einem kleinen Sitzungssaal des Würzburger Amtsgerichts: Der 49
Jahre alte Geschäftsführer eine Bauunternehmens aus
Heustreu gab unumwunden zu, jahrelang Schmiergelder an den
Hauptangeklagten gezahlt zu haben. Er wurde wegen Bestechung,
Vorteilsgewährung, Beihilfe zur Untreue und Steuerhinterziehung
zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe
von 240 Tagessätzen à 120 Euro (28.800 Euro) verurteilt.
Wie
andere an der Korruptionsaffäre Beteiligte ließ auch der
49-Jährige kein gutes Haar an dem früheren städtischen
Angestellten. Der habe bereits Ende der neunziger Jahre Geld
gefordert und Druck gemacht, so der Angeklagte: Rechnungen der
Baufirma an die Stadt für bereits erbrachte Arbeiten blieben
liegen, an den Gewerken wurde herumgemäkelt, es floß kein
Geld. „Er hat die Zahlungen ein ganzes Jahr hinausgezögert,
wir haben unser Geld nicht bekommen. Ich habe mich so lange
geweigert, bis es finanziell nicht mehr ging, dann habe ich ihm etwas
gegeben“, sagte der 49-Jährige. Nach Angaben des
Sachbearbeiters der Kriminalpolizei hat er seit 1999 insgesamt rund
213.000 Euro Schmiergeld an den städtischen Tiefbauchef bezahlt.
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Tödlicher Unfall: Verfahren eingestellt
Es
gab viele offene Fragen, am Ende überwogen die Zweifel: Das
Amtsgericht Würzburg hat das Strafverfahren gegen einen
64-Jährigen wegen fahrlässiger
Tötung und Unfallflucht gegen Zahlung von 900 Euro Geldauflage
eingestellt. Der Rentner hatte in der Nacht zum 14. April 2005 auf
der A7 in der Nähe von Würzburg einen 72-jährigen Fußgänger
angefahren und tödlich verletzt. Der leicht verwirrte Mann, der
von seiner Familie zuvor als vermisst gemeldet wurde, war in dunkler
Kleidung auf der Überholspur der Autobahn unterwegs.
„Wir
müssen damit leben, dass wir nicht alles aufklären können“,
betonte die Staatsanwältin am Ende einer zweistündigen
Verhandlung. Bei der Polizei hat man auch nach dem Abschluss der
Ermittlungen noch „erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit“
des Angeklagten, wie ein Beamter vor Gericht betonte. Verursacht
wurde der Unfall nämlich mit dem dunkelblauen Audi A3, der dem
Sohn des 64-Jährigen gehört. Der 25-jährige Azubi
wurde als Tatverdächtiger vorläufig festgenommen, nachdem
die Polizei das Unfallfahrzeug in seiner Garage gefunden hatte. Doch
dann meldete sich der Vater und sagte aus, er habe seinen Sohn in
jener Nacht auf dessen Wunsch hin zu einer Diskothek nach Würzburg
fahren wollen. Beide Männer wohnen in demselben Haus.
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Danke für das milde Urteil
Erst
draufgezahlt, dann ein halbes Jahr in Untersuchungshaft: Weil er
einem Landsmann geholfen hat, als der an einem Würzburger
Bankautomaten die Daten und Geheimnummern von EC-Karten
ausspionierte, wurde ein 37-jähriger Rumäne vom
Amtsgericht Würzburg zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung
verurteilt.
Von
Beruf ist er Fleischer, in den letzten Jahren hat er sich und seine
vierköpfige Familie mit dem An- und Verkauf von Autos über
Wasser gehalten. Zumindest sind das die persönlichen
Verhältnisse, die der 37-Jährige dem Schöffengericht
schildert. Sie lassen sich genauso wenig widerlegen wie seine Version
der Straftat, wegen der er Ende Februar in Budapest festgenommen und
nach Deutschland ausgeliefert wurde: Er sei nur der Fahrer eines
Landsmannes gewesen, der sich am 13. November 2004 am Bankautomaten
eines Würzburger Kreditinstituts in strafbarer Weise zu schaffen
machte, so der Angeklagte.
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Dreieinhalb Jahre Knast
Der
größte Teil des Rauschgifts wurde dem Angeklagten nach
eigenen Angaben „aufgedrängt“: Wegen Handel mit rund 18 Kilo
Haschisch wurde ein 38-Jähriger aus Würzburg jetzt vom
Landgericht zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis
verurteilt.
Mit
einer Service-Hotline für Besitzer von Motorrädern der
Kultmarke „Harley Davidson“ ließ sich der Lebensunterhalt
nicht recht finanzieren, deshalb wurde der 38-Jährige zum
Haschisch-Dealer: „Er ist über den Konsum in den Handel
hineingerutscht“, sagte der Vorsitzende der 1. Strafkammer. Bei
einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten fand die Polizei über
hundert Platten Haschisch. Zunächst kaufte er die Droge nur in
kleinen Mengen, teils zum Eigenkonsum, teils zum Weiterverkauf.
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