Für Reisen kann man sich gesondert absichern. So gibt es u.a. die Reisegepäckversicherung, die Reiserücktrittsversicherung und die Reiseunfallversicherung. Viele fragen sich, warum sie speziell im Urlaub eine Unfallversicherung abschließen sollen.
Gepäckversicherung und Reiserücktrittsversicherung leuchtet vielen ein aber Unfallversicherung? Wer allerdings mal über seine Aktivitäten im Urlaub nachdenkt, der dürfte dieses schon etwas anders sehen. Wieviele Menschen haben im Urlaub nicht nur beim Wintersport einen Unfall. Unter diesem Aspekt sollte man auch berücksichtigen, dass die gesetzliche Krankenversicherung Urlaub nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht zahlt. Hier eine Liste ohne Gewähr für die Länder die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,Großbritannien/Nordirland, Irland, Island, Italien, Jugoslawien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tunesien, Türkei, Tschechien, Ungarn und Zypern. Dieses knn natürlich nur eine Momentaufnahme sein und deshalb sollte man sich grundsätzlich vor der Reise beim Auswärtigem Amt erkundigen. Das Amt stellt viele Reiseinformation bereit, u.a. auch die Reisewarnungen.

Unter Umständen kann auch eine Rechsschutzversicherung für einen Auslandsaufenthalt sinvoll sein. Hier sollte man diesbezügnen Makler konsultieren.