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3 Nov, 2008

Faustus Eberle: Keine Haftung für Fehler in übernommenen Medienberichten

geschrieben von faustuseberle 16:05 | Permalink Permalink | Comments Kommentare (0) | Trackback Trackbacks (0) | Allgemein
Ein Betreiber eines Forums übernahm einen Zeitungsartikel im genauen Wortlaut, jedoch enthielt der Bericht eine falsche Tatsachenbehauptung. Also bekam der Besitzer des Forums eine Abmahnung, der jedoch befand sich im Urlaub und registrierte diese Abmahnung erst nach Ablauf der Frist. Also machte er was jeder tun würde, er löschte die Meldung und gab eine Unterlassungserklärung ab. Jedoch der vom Artikel betroffene Kläger hatte bereits Klage eingereicht. Das Landgericht Berlin entschied jedoch, wenn jemand einen Artikel von einer professionellen Medienseite übernimmt, kann er nicht für die dort gemachten Fehler zur Verantwortung gezogen werden. Faustus Eberle
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