Genau SO fängt Volksverhetzung an
Sieben klassische Unwahrheiten zum Thema Rauchverbote
1. Der so genannte "Passivrauch"
Urheber: Erstmals prägte der militante Nichtraucher Adolf Hitler diesen Begriff mit dem Ziel, die Zahl der Raucher durch Verbreitung irrationaler Angstpropaganda zu senken.
Hintergrund: Raucher als Individualisten sind in der Regel weniger steuerbar, als „gesunde“ Mitglieder der Volksgemeinschaft.
Wirklichkeit: Tabakrauch ist in jeder Hinsicht ungefährlicher als Pulverdampf.
2. An Passivrauch sterben in Deutschland jährlich 3.301 Menschen
Urheber: Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle der WHO beim Deutschen Krebsforschungszentrum, Heidelberg (DKFZ).
Hintergrund: Unwahre Schlussfolgerung einer vielzitierten "Studie" des DKFZ, die sich auf abenteuerliche Schätzungen und wissenschaftlich nicht haltbare Hochrechnungen aus Drittstudien stützt (Junk-Science).
Wirklichkeit: Obwohl Hauptargument der Rauchverbotsbefürworter in der politischen Debatte ist die Zahl frei erfunden. Bis heute gibt es weltweit keinerlei wissenschaftlich haltbaren Beleg für den Tod auch nur eines einzigen Nichtrauchers durch "Passivrauch".
3. Passivrauch in Gaststätten birgt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko
Urheber: DKFZ und andere, international operierende Prohibitionsagitatoren.
Hintergrund: In Tabakrauch sind zahlreiche Stoffe enthalten, die als schädlich für die Gesundheit betrachtet werden. Hinzu kommen Feinstaubemissionen.
Wirklichkeit: Die durchschnittliche Belastung der Raumluft in Gaststätten mit Schadstoffen aus Tabakrauch liegt weit unter derjenigen, welche z.B. aus Baumaterialien oder durch Küchendunst freigesetzt werden. Die Feinstaubbelastung durch Tischkerzen übersteigt diejenige von Tabakrauch sogar um ein Vielfaches.
4. Die Gesundheit von Gastronomiepersonal muss geschützt werden
Urheber: DKFZ, vor allem die Parteien GRÜNE, SPD und CDU, die EU-Kommission sowie weitere, international operierende Prohibitionsagitatoren.
These: Nichtraucher, die in der Gastronomie beschäftigt sind, werden gegen Ihren Willen gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauch ausgesetzt. Rauchverbote müssen diese Personen vor Passivrauch schützen.
Wirklichkeit: Rund zwei Drittel aller Mitarbeiter in der Gastronomie sind Raucher und bedürfen daher keines "Schutzes" vor Passivrauch. Niemand zwingt nichtrauchendes Personal dazu, in der Rauchergastronomie zu arbeiten.
5. Rauchverbote in der Gastronomie sind unvermeidbar, weil die Gesundheitsgefahr durch Lüftungssysteme nicht vermindert werden kann
Urheber: DKFZ und andere, international operierende Prohibitionsagitatoren.
Hintergrund: Bestrebungen der Gastronomie, Nichtraucher durch technische Innovationsmaßnahmen vor den vermeintlichen Gefahren durch "Passivrauch" in Gasträumen zu schützen, ohne dort das Rauchen verbieten zu müssen.
Wirklichkeit: Vom TÜV Rheinland begleitete Versuche in Gaststätten mit und ohne Luftreinigungsanlagen haben ergeben, dass die Schadstoffbelastung in Gasträumen, in denen geraucht wurde, bei aktivierter Luftreinigung erheblich geringer war, als in solchen Gasträumen, in denen zwar nicht geraucht, aber auch auf die Luftreinigung verzichtet wurde. Dies bedeutet im Klartext: Die Luft in Rauchergaststätten mit Luftreinigung enthielt wesentlich weniger Schadstoffe, als die Luft in der üblichen Nichtrauchergastronomie, ja sie war sogar besser, als im Freiluftbereich vor den untersuchten Gaststätten.
6. Nichtraucher werden bei der Arbeitsplatzwahl diskriminiert
Urheber: Die Parteien GRÜNE und SPD, die EU-Kommission sowie weitere, international operierende Prohibitionsagitatoren.
These: Findet ein nicht rauchender Gastronomiemitarbeiter aufgrund der angespannten Wirtschaftslage keinen (rauchfreien) Arbeitsplatz, so liegt gegenüber rauchendem Personal eine Diskriminierung vor, weil dieses in der Rauchergastronomie problemlos einen Arbeitsplatz finden könne. Deshalb muss an allen Arbeitsplätzen im Gastronomiebereich ein Rauchverbot gelten.
Wirklichkeit: Kein Verkäufer, der einen vegetarischen Lebenswandel pflegt, ist dazu gezwungen, in einer Metzgerei zu arbeiten. Niemand käme auf die absurde Idee, aus diesem Sachverhalt eine nicht duldbare Diskriminierung gegenüber Nichtvegetariern herzuleiten, deretwegen an allen Arbeitsplätzen im Lebensmittelhandel ein allgemeines Fleischverbot zu verlangen sei.
7. Kleingaststätten dürfen das Rauchen aus Gründen des Gesundheitsschutzes nur erlauben, wenn keine zubereiteten Speisen angeboten werden
Urheber: Bundesverfassungsgericht (BVG) am 30.07.2008 in Karlsruhe.
Hintergrund: Insbesondere die getränkeorientierte Kleingastronomie musste durch die nach und nach eingeführten Rauchverbote teils existenzbedrohende Umsatzeinbußen hinnehmen, zahlreiche Betriebe gingen in den Konkurs. Um sicher zu stellen, dass sich nicht auch besser gestellte Gastronomiebetriebe auf die vom Gesetzgeber geforderte Ausnahmeregelung für die Kleingastronomie berufen, verhängten die Karlsruher Richter dieses Quasi-Essverbot.
Wirklichkeit: Es gibt keinen nachvollziehbar vernünftigen Grund, weshalb es einem Kleingastronomen verwehrt bleiben sollte, auch für rauchende Gäste ein adäquates Speisenangebot vorzuhalten. Mit Gesundheitsschutz hat diese Auflage absolut nichts zu tun!
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