Reisemängel - Welche Rechte haben Sie?Reisemängel im Urlaub Kein Platz im Flugzeug, Baulärm direkt neben dem Hotel oder Ameisen im Hotelzimmer. Die Liste der Dinge, die einem den Urlaub so richtig vermiesen können ist schier unendlich. Die Chancen auf Schadenersatz sind allerdings nicht schlecht. Ein Grundsatz, um überhaupt einen Anspruch auf Schadenersatz zu haben muss man aber auf jeden Fall beachten. Der Mangel muss umgehend und vor Ort detailliert beim Reiseleiter angezeigt werden. Dem Veranstalter muss nämlich die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb einer angemessenen Zeit den Mangel zu beseitigen. Die Frist dürfte in der Regel 1 -2 Tage betragen. Ist es nicht möglich, den Reiseleiter direkt zu erreichen, sollten man auf jeden Fall umgehend ein Fax an den Reiseveranstalter in Deutschland senden. Ein Mangel liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Erholungswert erheblich beeinträchtigt wird. Der Reisepreis kann in diesem Fall um einen bestimmten Prozentsatz gemindert werden. Die Höhe der Möglichen Minderung ist in der so genannten Frankfurter Tabelle geregelt. |
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