PKV: Das Gleichbehandlungsgesetz hinterlässt SpurenNicht nur die Gesundheitsreform wirkt sich auf die private Krankenversicherung (PKV) aus. Im Jahr 2008 werden sich Beiträge auch aufgrund des neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ändern. Die private Krankenversicherung wird sich verändern. Das ist nicht Neues, wäre ein berechtigter Einwand. Schließlich liegen die Auswirkungen der beschlossenen und zum Teil bereits in Kraft gesetzten Gesundheitsreform zum Teil noch vor uns. Der Basistarif beispielsweise erschüttert das Geschäftsmodell der PKV geradezu. Dann die ständig steigende Versicherungspflichtgrenze und die neue Maßgabe, dass diese dreimal in Folge überschritten werden muss, um den Wechsel in die private Krankenversicherung erst möglich zu machen. Frauen zahlen in der PKV bislang mehr Darüber hinaus gibt es aber noch ein weiteres Gesetz, das sich auf die private Krankenversicherung auswirken wird. Die Erstellung der Beitragsbescheide muss nämlich auf eine neue Grundlage gestellt werden. Der Grund: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine ungleiche Behandlung von Männern und Frauen, die bislang in der PKV als eher normal empfunden wird. Der Hintergrund: Frauen wurden die Kosten für Schwangerschaft und Geburt bisher alleine aufgebürdet. Der Beitrag für eine Frau in der privaten Krankenversicherung lag somit grundsätzlich höher als der für einen gleichaltrigen Mann – vorausgesetzt ist dabei ein vergleichbarer Gesundheitszustand. AGG sorgt für Gleichbehandlung in der privaten Krankenversicherung Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ab dem 1. Januar 2008 schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor, in diesem Punkt keine Unterschiede mehr zu machen. Aber wie wirkt sich das konkret aus? Als sicher gilt, dass Männer in der privaten Krankenversicherung im Jahr 2008 mehr zahlen werden. Das kann sich im Übrigen von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich auswirken. Maßgeblich für die Errechnung des neuen Beitrags ist nämlich die Anzahl der Frauen innerhalb einer privaten Krankenversicherung, für die ein Ausgleich geschaffen werden muss. Insbesondere den 20-40-Jährigen verbeamteten Männern dürfte der nächste Beitragsbescheid gar nicht schmecken. In deren Versicherungen sind nämlich Frauen besonders stark vertreten. Die wiederum können sich über niedrigere Beiträge freuen. Tina Gase |
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